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Prozess in Aichach: Geisterfahrerin auf B300: Gericht verurteilt 38-Jährige

Prozess in Aichach

Geisterfahrerin auf B300: Gericht verurteilt 38-Jährige

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    Auf der B300 zwischen Aichach und Dasing war während der Bauarbeiten zeitweise nur eine Spur befahrbar. Als die 38-jährige Geisterfahrerin im November die Straße benutzte, war sie allerdings im Gegenverkehr unterwegs. 
    Auf der B300 zwischen Aichach und Dasing war während der Bauarbeiten zeitweise nur eine Spur befahrbar. Als die 38-jährige Geisterfahrerin im November die Straße benutzte, war sie allerdings im Gegenverkehr unterwegs.  Foto: Erich Echter (Archiv)

    Nur die schnelle Reaktion der Autofahrer hat Ende November den Zusammenstoß mit einer 38-jährigen Geisterfahrerin auf der Bundesstraße B300 verhindert. Selbst nachdem die Frau einen Kleintransporter touchierte, fuhr die 38-Jährige, die aus dem Landkreis Pfaffenhofen kommt, mit unverminderter Geschwindigkeit auf der falschen Straßenseite weiter.

    Gegen den Strafbefehl über 5600 Euro (140 Tagessätze à 40 Euro) wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort legte sie Einspruch ein. Den beschränkte die 38-Jährige auf die Rechtsfolgen, also die Höhe des Tagessatzes und die Dauer der Führerscheinsperre. Darüber, wie sie zur Geisterfahrerin wurde, wollte die Angeklagte jetzt vor dem Aichacher Amtsgericht nichts sagen.

    Immer wieder wird diskutiert, ob mehr solcher Schilder Geisterfahrten verhindern können.
    Immer wieder wird diskutiert, ob mehr solcher Schilder Geisterfahrten verhindern können. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Ein Schild wies darauf hin, dass die Einfahrt auf die linke Spur verboten war

    Sie fuhr auf der B300 von Aichach in Richtung Dasing, als sie dann trotz des Hinweisschildes, dass die Einfahrt verboten war, auf die linke Spur der Gegenfahrbahn wechselte. Ein 26-jähriger Autofahrer, der gerade einen Lastwagen überholte, konnte gerade noch auf die rechte Spur wechseln: „Ich hatte noch Zeit, um zu reagieren“, erinnerte er sich. Mit einem entgegenkommenden

    Im Rückspiegel sah er, dass das nachfolgende Fahrzeug nicht so viel Glück hatte. Der Fahrer war auf Höhe der Ausfahrt Gallenbach mitten im Überholvorgang, als er plötzlich das entgegenkommende Auto sah. „Kurz vor knapp“ habe er noch versucht, vor dem Lastwagen auf die rechte Seite zu wechseln, sagte er. Ganz schaffte er es nicht mehr. Die 38-Jährige streifte seinen Kleintransporter. An beiden

    Andere Fahrer weichen geistesgegenwärtig aus

    Eine 50-jährige Fahrerin, der die Geisterfahrerin ebenfalls entgegenkam, brauchte einen Moment, um zu realisieren, dass das Fahrzeug auf ihrer Spur fuhr. „Ich war sehr erschrocken und habe mein Fahrzeug reflexartig auf die rechte Spur gezogen, ohne zu schauen“, erzählte sie. Sie hatte Glück, dass dort frei war.

    Ein Lastwagenfahrer, der auf der richtigen Seite in Richtung Dasing fuhr, sah die Geisterfahrerin. Er versuchte, die anderen Verkehrsteilnehmer durch Lichthupe zu warnen. Er lieferte eine mögliche Erklärung, warum die 38-Jährige auf die falsche Spur geraten war. „Die Sonne stand so tief, dass es voll geblendet hat.“

    Die Chefin der 38-Jährigen, in deren Auftrag sie auf der B300 unterwegs war, erinnerte sich an ein Telefonat unmittelbar nach der Fahrt. „Sie war fertig und hat fast geweint.“ Sie sei falsch gefahren, habe die 38-Jährige gesagt.

    Angeklagte gefährdete mindestens vier Menschen

    Staatsanwältin Alisa Starflinger wies auf die Gefährlichkeit der Situation hin: „Es waren mindestens vier Gefährdete über eine längere Strecke.“ Dazu kam der hohe Sachschaden. Beim Kleintransporter machte der 5000 bis 6000 Euro aus. Rund 500 Euro waren es bei einem Auto, das von einem der beiden Seitenspiegel getroffen worden war und mindestens 700 Euro am Fahrzeug der Angeklagten. Die Staatsanwältin plädierte für eine Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro (4800 Euro) sowie eine 21-monatige Führerscheinsperre.

    Verteidiger Maximilian Weich nannte kein konkretes Strafmaß, erinnerte das Gericht nur daran, dass es beim Einspruch um eine Reduzierung ging.

    Führerschein der Frau wird eingezogen

    Wegen der Absperrung auf der B300 habe sie ihren Fehler nicht unmittelbar korrigieren können, sagte Richter Walter Hell. Er verurteilte die 38-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro (140 Tagessätze à 30 Euro). Der Führerschein wird eingezogen und bleibt für 20 Monate gesperrt.

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