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Prozess in Aichach: Aichacher beleidigt Polizisten als "Witzfiguren" und landet vor Gericht

Prozess in Aichach

Aichacher beleidigt Polizisten als "Witzfiguren" und landet vor Gericht

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    Der Ärger um einen heute 19-Jährigen entzündete sich an der Rutsche des Aichacher Freibades.
    Der Ärger um einen heute 19-Jährigen entzündete sich an der Rutsche des Aichacher Freibades. Foto: Stefan Pröll (Archivfoto)

    Für ihn sind Polizisten „Witzfiguren“, von denen er sich nichts sagen lässt. So jedenfalls äußerte sich ein heute 19-Jähriger aus dem Raum Aichach im vergangenen August. Damals machte er Bekanntschaft mit der Polizei, nachdem ihn der Bademeister des Aichacher Freibads verwiesen und dafür die Unterstützung der Ordnungshüter angefordert hatte. Jetzt hat der 19-Jährige nicht nur Hausverbot im Freibad, sondern musste sich auch vor der Jugendrichtern am Amtsgericht Aichach wegen Beleidigung verantworten.

    Dem Freibadverweis ging einiges voraus. Vor Gericht erzählte der 19-Jährige, dass er und seine Freunde auf die Rutsche wollten, die der Bademeister schon gesperrt hatte. „Wir standen an der Treppe, als der Bademeister uns raus geworfen hat“, sagte er. Statt das Freibad zu verlassen, verzogen sich die Jugendlichen an den Kiosk. Dort fanden sie die beiden Polizisten, die der Bademeister gerufen hatte.

    Haben die jungen Leute die Rutsche im Freibad blockiert?

    Einer der Beamten berichtete, dass der Angeklagte und einer seiner Freunde „die Rutsche blockiert und sich etwas unflätig benommen“ hätten. Trotz mehrfacher Platzverweise sei die Gruppe dennoch im Freibad geblieben. Am Kiosk trafen die Polizisten auf etwa sieben Jugendliche. Der Bademeister zeigte ihnen die beiden, darunter der Angeklagte, die er aus dem Freibad verwiesen hatte. Darauf habe der 19-Jährige „sehr uneinsichtig und verbal aggressiv“ reagiert, so er Polizist. Unter anderem sagte der Angeklagte zu den Beamten: „Ihr habt mir gar nichts zu sagen. Legt euch nicht mit mir an. Ich habe schon ganz andere fertig gemacht.“ Der Polizist reagierte darauf nicht, sondern ging zusammen mit den beiden Jugendlichen zu ihren Sachen, um sie aus dem Freibad zu eskortieren.

    Die Polizei eskortiert die jungen Leute aus dem Freibad

    Auf dem Weg zum Liegeplatz sagte der Angeklagte laut Polizist: „Ihr seid solche Witzfiguren und von Witzfiguren lasse ich mir nichts sagen.“ Dass er etwas in der Art gesagt hatte, gab der 19-Jährige zu. Er habe ins Leere gesprochen „Was für eine Witzfigur“ und damit den Bademeister gemeint. Das wies der Polizist vor Gericht entschieden zurück: „Das war gegen mich und meinen Kollegen.“

    Auch Staatsanwältin Julia Egermann nahm dem Angeklagten nicht ab, dass er damit den Bademeister gemeint hatte. Sie hielt dem 19-Jährigen zugute, dass er bisher noch nicht einschlägig vorbestraft ist und die Beleidigung sich eher am unteren Rand bewegte. Auf der Minusseite stand, dass der Angeklagte einen Polizisten im Einsatz beleidigt hatte.

    Die Staatsanwältin griff die Anregung von Nicole Jehl von der Jugendgerichtshilfe auf und plädierte für eine Gesprächsweisung zum Umgang mit Konfliktsituationen und Autoritäten. Neben einem mindestens einseitigen Entschuldigungsbrief forderte sie auch 200 Euro Geldstrafe.

    Für Verteidiger Matthias Rother stand fest, dass der 19-Jährige den Polizeibeamten beleidigt hatte. Zu seiner Entschuldigung führte an, dass sein Mandant sich ungerecht behandelt gefühlt habe: „Dann kommt man eher dazu, ausfällig zu werden.“ Die Geldstrafe war nach Meinung Rothers überflüssig. Den Gesprächen und dem Entschuldigungsbrief stimmte er zu.

    Die Richterin verurteilt den 19-Jährigen nach dem Freibadvorfall

    Jugendrichterin Eva-Maria Grosse verurteilte den Angeklagten schließlich wegen Beleidigung zu drei bis fünf Gesprächen über die Anerkennung von Autoritäten. Außerdem muss er innerhalb eines Monats handschriftlich einen mindestens einseitigen Entschuldigungsbrief schreiben. Der 19-Jährige habe schon beim Bademeister Schwierigkeiten gehabt, Autoritäten anzuerkennen, sagte Grosse, „als die Polizisten kamen, ging es erst richtig los.“ Die Richterin war überzeugt: „Sie haben schon ordentlich dazu beigetragen, dass sich die Situation aufgeschaukelt hat.“ Ihr Rat an den Angeklagten: „Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, kurz inne halten und darüber nachdenken, was man selbst dazu beigetragen hat.“

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