Startseite
Icon Pfeil nach unten
Aichach
Icon Pfeil nach unten

Prozess in Aichach: 18-Jähriger begrüßt „Auszeit“ im Gefängnis

Prozess in Aichach

18-Jähriger begrüßt „Auszeit“ im Gefängnis

    • |
    Justizvollzugsanstalt (Symbolfoto)
    Justizvollzugsanstalt (Symbolfoto) Foto: dpa

    Zwei standen Schmiere, die anderen drei stiegen über den Zaun auf das Gelände einer Autowerkstatt in Aichach. Dort klauten sie im Frühjahr des vergangenen Jahres Autozubehör im Wert von 1000 Euro. Wegen Diebstahls verurteilte Jugendrichter Dieter Gockel die fünf geständigen Angeklagten aus Aichach, die zwischen 17 und 20 Jahre alt sind, zu Hilfsdiensten. Ein 18-Jähriger bekam eine Woche Dauerarrest.

    Alle fünf sind keine unbeschriebenen Blätter. Das umfangreichste Strafregister hatte ein 18-Jähriger, der bereits wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung verurteilt worden war. Er sei es wohl auch gewesen, der alles ausgekundschaftet habe, vermutete der Jugendrichter. Denn der 18-Jährige hatte eine Zeit lang in der Autowerkstatt gearbeitet und kannte sich dort aus.

    Seit einem halben Jahr würde er intensiv über sich und seine Situation nachdenken, sagte Daniela Friedl von der Jugendgerichtshilfe. Im Gespräch mit dem Angeklagten war sie zu der Überzeugung gekommen, dass eine „Auszeit von der Situation“ ihm guttun würde, um alles hinter sich zu lassen und zur Ruhe zu kommen. Der von ihr vorgeschlagene Dauerarrest war im Sinne des 18-Jährigen, der damit gleich noch offene Verfahren wegen nicht geleisteter Hilfsdienste erledigt hätte. „Ich glaube, dass er die Kurve kriegt“, war Friedl zuversichtlich.

    Eine deutliche Grenze in Form eines Freizeitarrestes hielt die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe auch für einen 17-Jährigen angebracht. „Ich denke, er überlegt nicht wirklich, was er da anstellt“, meinte Friedl. Gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung stehen bereits im Strafregister des Angeklagten.

    Von Anfang an geständig

    Von Anfang an hatten die fünf alles zugegeben. Ein Umstand, den ihnen Staatsanwältin Constance von Stetten anrechnete. Genau wie die Tatsache, dass jeder von ihnen seine eigene, teilweise schwierige Geschichte mitbrachte. Ein Schaden von 1000 Euro sei aber massiv, sagte sie.

    Jugendrichter Dieter Gockel griff den Vorschlag der Staatsanwältin auf und verurteilte die Angeklagten zu Hilfsdiensten zwischen 40 und 72 Stunden, einer Woche Dauerarrest für den 18-Jährigen sowie einen Freizeitarrest und 40 Stunden Hilfsdienste für den 17-Jährigen. (drx)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden