Trotz eines Kontaktverbots meldete sich ein 33-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis immer wieder bei seiner früheren Lebensgefährtin. Er rief sie nicht nur an, sondern tauchte auch in der Wohnung auf. Um zwei Vorfälle, bei denen sich die 30-Jährige dagegen wehrte und der Mann handgreiflich wurde, ging es gestern vor dem Amtsgericht Aichach. Der 33-Jährige musste sich wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und Körperverletzung verantworten. Es hätten sogar noch mehr Punkte in der Anklageschrift stehen können.
Prozess