Hat ein heute 29-Jähriger nach einem Autounfall versucht, sich bereits vorher vorhandene Schäden von der Versicherung erstatten zu lassen? Das Amtsgericht Aichach und das Landgericht Augsburg kamen hier zu zwei völlig unterschiedlichen Urteilen. Richter Walter Hell sprach den angeklagten Autofahrer vor einem Jahr nach zwei Verhandlungstagen des Betrugs schuldig und verurteilte ihn zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und 120 Stunden Hilfsdiensten. Der 29-Jährige legte Berufung ein. Die fünfte Strafkammer des Landgerichts Augsburg unter Vorsitz von Richterin Karin Becker verhandelte daher erneut und stellte das Verfahren letztlich wegen Geringfügigkeit ein.
Prozess