Von einem Glas stammt eine rund zwei Zentimeter lange Platzwunde an der Stirn eines 18-Jährigen. Ein 23-Jähriger aus dem Nachbarlandkreis Neuburg-Schrobenhausen soll ihm das Glas während eines Diskothekenbesuchs im Mai vergangenen Jahres gegen den Kopf geschlagen haben. Das bestritt der Angeklagte, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten sollte. Nach zwei Verhandlungstagen hatte sich Amtsrichter Walter Hell ein Urteil gebildet. Obwohl es relativ wenig verwertbare Zeugenaussagen gab.
Prozess