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Prozess: Bester Freund stirbt bei Unfall: 19-Jähriger verurteilt

Prozess

Bester Freund stirbt bei Unfall: 19-Jähriger verurteilt

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    Bester Freund stirbt bei Unfall: 19-Jähriger verurteilt
    Bester Freund stirbt bei Unfall: 19-Jähriger verurteilt Foto: Gert-Peter Schwank

    Von Gerlinde Drexler Aichach - Für den Tod eines seiner besten Freunde musste sich gestern ein 19-jähriger

    Trotz Überholverbots hatte er auf Höhe des ehemaligen Unsinn-Geländes an der alten B 300 in Aichach zum Überholen angesetzt und beim Einscheren die Kontrolle über das Auto verloren. Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte das Jugendschöffengericht den Fahrer zu neun Monaten auf Bewährung.

    Zusammen mit seinen Freunden war der Aichacher an dem Unfalltag beim Fischen gewesen. Als es gegen 18 Uhr zu regnen begann, wollten die Kumpels nach Hause. Zu viert saßen sie im Wagen des damals 18-Jährigen und fuhren auf der alten B 300 Richtung Stadtmitte.

    Eilig hätten sie es eigentlich nicht gehabt, erzählte der Angeklagte beim gestrigen Prozess mit leiser Stimme. Mit 75 bis 87 Stundenkilometern seien sie auf der Straße unterwegs gewesen, hatte der Sachverständige Thomas Kirner ermittelt. Eine Geschwindigkeit, die bei normalen Witterungsverhältnissen auf der Strecke zulässig sei.

    Am Unfallabend hatte es jedoch geregnet, und in den Spurrillen stand noch das Wasser. Trotz Überholverbotes scherte der Aichacher auf Höhe des ehemaligen Unsinn-Geländes aus und überholte ein vorausfahrendes Fahrzeug. "Ich hörte einen Knall, dann kam das Auto ins Schleudern, und ich konnte nicht mehr lenken", erinnerte sich der 19-Jährige. Das

    Der Fahrer des Lieferwagens wurde nur leicht verletzt. Viel schlimmer erwischte es den Aichacher und seine Freunde. Ein 18-Jähriger starb an den Unfallfolgen, zwei kamen mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma ins Krankenhaus, der vierte erlitt einen Oberschenkelhalsbruch.

    Ein geplatzter Reifen, wie der Knall vermuten ließ, sei als Unfallursache absolut auszuschließen, sagte Kirner. Auch habe das Fahrzeug keinerlei technische Mängel aufgewiesen. Einig waren sich Staatsanwältin Alexandra Körner und Verteidigerin Anja Dembinsky, dass der damals 18-Jährige seine Fahrkenntnisse über- und die Witterungsverhältnisse unterschätzt hatte.

    Geldstrafe pädagogisch sinnvoll

    Während Staatsanwältin Körner für eine neunmonatige Jugendstrafe plädierte, hielten weder die Verteidigung noch Daniela Friedel, Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, diese Strafe aus pädagogischer Sicht für sinnvoll. "Er muss lebenslang mit der Situation umgehen, dass einer seiner besten Freunde bei dem Unfall gestorben ist", sagte Anwältin Dembinsky und plädierte für eine Geldstrafe.

    Das Jugendschöffengericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin und verurteilte den Aichacher wegen fahrlässiger Tötung zu neun Monaten auf Bewährung. Außerdem muss der junge Mann für die nächsten neun Monate seinen Führerschein abgeben und eine Therapie zur Bewältigung der Unfallfolgen machen. Jugendlicher Leichtsinn habe zu dem Unfall geführt, sagte Gockel. "Die Unfallfolgen sind mehr als tragisch, das muss auch das Gerichtsurteil widerspiegeln."

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