Vor rund eineinhalb Jahren war ein heute 50-jähriger Mann am Amtsgericht Aichach zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil er kinder- und jugendpornografische Schriften besessen hatte. Das Gericht verhängte zusätzlich die Auflage, insgesamt 20000 Euro an vier Einrichtungen zu zahlen. Das tat der 50-Jährige auch. Dann aber versuchte er, das Geld mit einer Ausrede wieder zurückzufordern.
Prozess