Einstimmig sprach sich der Rehlinger Gemeinderat für die Einführung eines Rathausserviceportals nach dem Onlinezugangsgesetz aus. Es verpflichtet die Kommunen bis 2022, Verwaltungsleistungen online in einem Portalverbund anzubieten. In Bayern soll dies schon bis Ende 2020 erfolgen. Wie Bürgermeister Alfred Rappel erklärte, ist am 1. Oktober dieses Jahres die Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ in Kraft getreten. Dadurch werden Kosten für die Anschaffung und Einrichtung von Software zur erstmaligen Bereitstellung von Online-Diensten mit 80 Prozent bezuschusst. Eine Förderausgabe ist ab einer Summe von 5000 Euro möglich. Für Rehling bedeutet dies aber, dass diese Summe nur erreicht wird, wenn entweder die Anmeldung für das Ferienprogramm oder die Kita-Bedarfsanmeldung zusätzlich mit gebucht werden. Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in
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