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Pöttmes-Wiesenbach: Baseballschläger-Attacke auf Mutter und Oma: 27-Jähriger angeklagt

Pöttmes-Wiesenbach

Baseballschläger-Attacke auf Mutter und Oma: 27-Jähriger angeklagt

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    Rund 260 Menschen leben in dem kleinen Pöttmeser Ortsteil Wiesenbach. Im April ereignete sich dort eine grausige Tat: Ein heute 27-Jähriger soll mit einem Baseballschläger auf seine Mutter und seine Großmutter eingeprügelt haben. Beide Frauen überlebten nur knapp.
    Rund 260 Menschen leben in dem kleinen Pöttmeser Ortsteil Wiesenbach. Im April ereignete sich dort eine grausige Tat: Ein heute 27-Jähriger soll mit einem Baseballschläger auf seine Mutter und seine Großmutter eingeprügelt haben. Beide Frauen überlebten nur knapp. Foto: Archivfoto: Erich Echter

    Rund 260 Einwohner zählt der kleine Pöttmeser Ortsteil Wiesenbach (Landkreis Aichach-Friedberg). Als am Abend des 1. April kurz nacheinander zwei Rettungshubschrauber dort landen, sorgt das schnell für Aufsehen. Auch die Polizei ist da. Zunächst ist im Ort von einem Betriebsunfall die Rede. Doch bald ist klar, dass etwas Schlimmeres passiert sein muss. Am Tag darauf gibt die

    Anklage wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung

    Nun hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen den heute 27-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in jeweils zwei Fällen zum Landgericht

    Der Mann fuhr anschließend zu einer nahen Angehörigen im Landkreis Augsburg. Wie das Polizeipräsidium Schwaben-Nord damals berichtete, verständigte sie in seinem Beisein noch am selben Tag die Polizeiinspektion in Gersthofen und sagte, der junge Mann habe in den Nachmittagsstunden seine Mutter und seine Oma erschlagen. Die Frau ging offenbar davon aus, dass die beiden Opfer tot waren. Polizei und Rettungsdienst fuhren sofort zu dem Anwesen. Sie fanden die 51-jährige Mutter und die 70-jährige Großmutter mit schwersten Verletzungen. Mit den Rettungshubschraubern wurden die Frauen in Kliniken in Augsburg und Ingolstadt geflogen.

    Opfer befinden sich nicht mehr in Lebensgefahr

    Die beiden Frauen befinden sich der Staatsanwaltschaft zufolge nicht mehr in Lebensgefahr. Ihre intensivmedizinische Behandlung sei zu Ende. Zu ihrem Gesundheitszustand macht die Staatsanwaltschaft keine Angaben. Welche gesundheitlichen Schäden ihnen blieben, stehe noch nicht abschließend fest und sei gegebenenfalls in einer Hauptverhandlung zu klären. Über die Eröffnung des Verfahrens wurde noch nicht entschieden.

    Wie bei solchen Taten üblich, wurde ein Sachverständiger hinzugezogen, um die Frage der Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters zu klären. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund des Gutachtens davon aus, dass er „vermindert schuldfähig, aber nicht schuldunfähig war“. Noch während die Polizei damals am Tatort war, kehrte der Mann zurück und stellte sich. Er ließ sich ohne jeglichen Widerstand festnehmen. Nach Informationen unserer Zeitung machte er bei seiner Festnahme einen verwirrten Eindruck. Schon in der Woche zuvor war die Polizei in Wiesenbach vor Ort gewesen. Damals hatte der Mann offenbar selbst den Notruf gewählt, weil er aufgrund seines Zustandes Hilfe benötigte.

    Staatsanwaltschaft hält Mann für „Gefahr für die Allgemeinheit“

    Zunächst saß er in Untersuchungshaft. Nach einigen Tagen wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft in ein Bezirkskrankenhaus verlegt.Sie geht nach eigenen Angaben weiterhin davon aus, dass er „wegen einer psychischen Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen“.

    Während die Familie einigen Ortsansässigen vom Sehen oder durch kurze Gespräche bekannt ist, war der Sohn vor dem Vorfall kaum jemandem ein Begriff. Zum Motiv äußerte sich Matthias Nickolai, Sprecher der Staatsanwaltschaft, nicht. Dazu müsse man die Hauptverhandlung abwarten. Das Strafgesetzbuch sieht als Strafrahmen für Totschlag eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor, für gefährliche Körperverletzung sechs Monate bis zehn Jahre. Bleibt eine Tat im Versuchsstadium – wie hier beim Totschlag –, kann der Strafrahmen auf zwei Jahre bis zu elf Jahren und drei Monaten gemildert werden.

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