Über 2000 Stimmen erhielt Marina Mörmann (Bürgerblock) bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr. Doch als Leiterin des gemeindlichen Kinderhortes Adlerhorst durfte sie aus gesetzlichen Gründen nicht zugleich ehrenamtliche Gemeinderätin in Pöttmes werden. Mörmann gab schweren Herzens die Hortleitung ab, arbeitet dort nur noch knapp 20 Stunden pro Woche und suchte sich eine zweite Teilzeitstelle. Nun wandte sie sich mit einer Petition an den Landtag. Ihr Ziel: eine Änderung der - wie sie findet - nicht mehr zeitgemäßen Gesetzesgrundlage. Im Innenausschuss erreichte sie nun einen Teilerfolg.
Kurz nach der Wahl hatte die damalige Zweite Pöttmeser Bürgermeisterin, Sissi Veit-Wiedemann (CSU), während ihrer Urlaubsvertretung von Bürgermeister Franz Schindele (Bürgerblock) die Kommunalaufsicht am Landratsamt eingeschaltet. Sie sagte damals, ihr gehe es um die Rechtssicherheit der Beschlüsse des Gemeinderats, und fügte hinzu: "Wenn das Landratsamt entscheidet, dass Mörmann bleiben darf, haben wir damit kein Problem."
Mörmann kritisiert Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten
Das Landratsamt teilte damals mit: "Grundsätzlich kann nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz und der Gemeindeordnung eine leitende oder hauptberufliche Arbeitnehmerin einer Gemeinde nicht gleichzeitig (ehrenamtliches) Gemeinderatsmitglied sein." Der damalige Pöttmeser Geschäftsstellenleiter Stefan Hummel verwies auf einen Erlass des Ministeriums, der Erzieherinnen in die Gruppe von Gemeindemitarbeitern einordnet, die maßgeblichen Einfluss auf die Verwaltung nehmen können. Hummel selbst vertrat die Auffassung, dass das bei den Leiterinnen der Pöttmeser Kitas genau nicht der Fall sei. Alle maßgeblichen Entscheidungen träfen Rathausmitarbeiter. Der Wahlausschuss, dem neben der Wahlleitung Vertreter von Bürgerblock, CSU und CWG angehörten, sah es ebenso.
Mörmann, Enkelin von Altbürgermeister Karl Hofmann (CSU), stört sich vor allem an der Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten. Wenn die Tätigkeit für die Gemeinde aus überwiegend körperlicher Arbeit besteht, ist ein Mandat als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied nämlich sehr wohl möglich. Die 37-Jährige hält das für nicht mehr zeitgemäß und fragt: "Wenn ich als Hortleiterin nicht mal Gemeinderätin werden darf, warum darf dann der Baarer Bauhofleiter sogar Zweiter Bürgermeister werden?" Ein Bauhofleiter habe nicht weniger oder mehr Einfluss auf die Verwaltungsführung. Deshalb, so ihre Argumentation, müssten beide gleich behandelt werden.
Mörmanns Petition stößt im Landtag auf offene Ohren
Im Innenausschuss stieß sie damit auf offene Ohren. Wie der dortige Berichterstatter, Johannes Becher (Grüne), auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte, entschied der Ausschuss, Mörmanns Fall solle bei der Evaluation der Gemeindeordnung im Sommer herangezogen werden. Die Evaluation steht zur Mitte der Wahlperiode turnusgemäß an. "Ob es zu einer Änderung der Gemeindeordnung kommt, ist offen", so Becher. Aber man werde sich Gedanken machen, ob sie nötig sei.
Er selbst findet: Ja. Die Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten sei veraltet. Zudem verkenne die Behauptung, dass in einem Hort keine überwiegend körperliche Arbeit vollbracht werde, die Leistung von Erziehern. Möglicherweise hätten viele Menschen wegen dieser überholten Regelung gar nicht erst kandidiert, spekuliert Becher. Wobei die Kandidatur erlaubt ist, aber der Amtsantritt nicht.
Landtagsabgeordneter: "Änderung der Gemeindeordnung ist dickes Brett"
Dieser Widerspruch stößt auch Mörmann sauer auf. Für sie selbst wird all das nichts mehr ändern, glaubt sie. Doch andere sollten nicht wegen dieser Regelung auf eine Kandidatur verzichten. Becher sagt: "Eine Änderung der Gemeindeordnung ist ein dickes Brett. Aber ein kleines Loch ist schon drin."
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