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Pöttmes: Badeinsel am Mandlachsee bei Handzell darf endgültig bleiben

Pöttmes

Badeinsel am Mandlachsee bei Handzell darf endgültig bleiben

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    Die Badeinsel im Mandlachsee nahe dem Pöttmeser Ortsteil Handzell darf bleiben. Ein Fachmann für Sicherheitstechnik stufte den See insgesamt als sicher ein.
    Die Badeinsel im Mandlachsee nahe dem Pöttmeser Ortsteil Handzell darf bleiben. Ein Fachmann für Sicherheitstechnik stufte den See insgesamt als sicher ein. Foto: Vicky Jeanty (Archivbild)

    Die Badeinsel am Mandlachsee nahe dem Pöttmeser Ortsteil Handzell bleibt. Ein Fachmann für Sicherheitstechnik, der auch die Kinderspielplätze im Gemeindegebiet begutachtet, hat den See als sicher eingestuft. Das teilte Bürgermeister Mirko Ketz im Gemeinderat mit. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2017 zur Beweislastumkehr bei Badeunfällen empfiehlt der Bayerische Gemeindetag den Kommunen, für Badeseen Sicherheitskonzepte zu erstellen. Für den Mandlachsee wird nun Ketz zufolge ein Kontrollplan erarbeitet. Die Wasserwacht werde die

    Mehr Geld für Grunderwerb Lediglich 6000 Euro hatte der Markt Pöttmes heuer aufgrund der angespannten Haushaltslage für den Grunderwerb vorgesehen. Ein Betrag, den die CWG damals als zu niedrig kritisiert hatte. Seitdem tätigte die Gemeinde doch mehrere Grundstücksgeschäfte. Der Gemeinderat segnete sie jeweils ab. Rund 85.000 Euro müssen dafür im Haushalt umgeschichtet werden. Das Gremium stimmte nun geschlossen dafür. Allerdings kritisierte CWG-Fraktionssprecher Alwin Wagner, die "Jonglage" wäre nicht nötig gewesen, hätte die Gemeinde mehr Geld vorgesehen. Bürgermeister Mirko Ketz (CSU) wollte das so nicht stehen lassen: Die CWG habe geschlossen gegen sämtliche Mehreinnahmen gestimmt. Die drei damals anwesenden CWG-Fraktionsmitglieder hatten mit Blick auf die Grund- und Gewerbesteuererhöhungen gegen den Haushalt votiert.

    Sanierung von Leichenhäusern: Gemeinderat entscheidet nur auf Antrag

    Geld für Leichenhäuser Der Markt Pöttmes will künftig Unterhalt, Sanierung sowie Gebäude- und Inhaltsversicherung von kirchlichen und gemeindlichen Leichenhäusern einheitlicher regeln. So werden nur noch gemeindliche Leichenhäuser durch die Marktgemeinde versichert: Das betrifft künftig Handzell sowie - wie bisher - Pöttmes, Grimolzhausen und Schnellmannskreuth. Bislang waren auch die Leichenhäuser in Echsheim, Osterzhausen, Schorn und Wiesenbach über die Gemeinde versichert. Die Versicherungsbeiträge bewegten sich insgesamt im niedrigen dreistelligen Bereich. Außerdem sollen künftig die Kirchenstiftungen die Kosten für Unterhalt und Sanierung von Leichenhäusern auf kirchlich verwalteten Friedhöfen tragen. Die politische Gemeinde gibt nicht mehr generell einen Zuschuss, sondern entscheidet auf einzelnen Antrag.

    Stellplatzsatzung und Reinigungsverordnung Der Marktgemeinderat erließ einstimmig die Stellplatzsatzung sowie die Reinigungs- und Sicherungsverordnung, wie vom Bauausschuss empfohlen.

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