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Petersdorf: Sterben wird teurer: Die Gräber in Petersdorf kosten bald doppelt so viel

Petersdorf

Sterben wird teurer: Die Gräber in Petersdorf kosten bald doppelt so viel

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    Idyllische Ruhestätte: In vielen Gemeinden werden Baumgräber immer beliebter.
    Idyllische Ruhestätte: In vielen Gemeinden werden Baumgräber immer beliebter. Foto: Erich Echter (Symbolbild)

    Nach zwei Stunden Sitzungsszeit, in denen es ausschließlich um die Friedhöfe im Ortsgebiet ging, kamen die Räte in Petersdorf zu einer Einigung. Sie verständigten sich darauf, was in der Friedhofssatzung und der dazu gehörigen Friedhofsgebührensatzung stehen soll. Damit ermöglichen sie ab Januar 2021 nicht nur neue Formen der Bestattung, sondern mussten auch die Gebühren deutlich in die Höhe schrauben.

    Walter Krenz, der Leiter der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft (VG) in Aindling, erläuterte die rechtliche Grundlage, die die redaktionellen Änderungen in der Friedhofssatzung bedingt haben. Die bisher gültige Friedhofssatzung geht auf das Jahr 1993 zurück und musste dringend aktualisiert werden. "Revolutionär neue Inhalte“ gäbe es nicht, so Krenz. Vor allem die Auswahl der Grabvarianten habe sich jedoch geändert.

    Künftig gibt es in Petersdorf auch Urnenbaumgräber

    Neben Einzel- und Doppel-Grabstätten trägt die Gemeinde nun auch der Nachfrage nach Urnengräbern Rechnung. So gibt es künftig Urnengrabstätten, die einem Grab ähneln, Urnengrabstätten mit besonderer Gestaltung sowie das anonyme Urnengrabfeld. Ehrengrabstätten stellen eine Sonderform dar. Mit der Aufnahme der Urnenbaumgrabstätten folgten die meisten Räte der Idee von Petersdorfs Bürgermeister Dietrich Binder, eine moderne Grabstätte anzubieten. Bei einem Urnenbaumgrab handelt es sich um ein Urnengrab direkt unterhalb eines Baumes.

    Für all die möglichen Grabstätten sowie für die Benutzung des Leichenhauses sollten nun die Räte die entsprechenden Gebühren festlegen. Mit den einleitenden Worten "jetzt kommen wir zum Geld“ präsentierte Georgia von Kobyletzki, die Kämmerin der VG, mehrere Kalkulationsgrundlagen, die den Räten erst einmal eins zeigten: Verlust wird die Gemeinde in jedem Fall machen, denn Gebühren zu erheben, die kostendeckend sind, kämen einer Preissteigerung von mehreren hundert Prozent gleich. Es ging also darum, finanziell ein Stück weit Schadensbegrenzung zu betreiben.

    Gemeinde Petersdorf subventioniert die Gräber

    Neu ist die Subventionierung seitens der Gemeinde übrigens nicht, wie die Kämmerin bei einem Blick in die Vergangenheit herausfand. Bereits zur Erstkalkulation im Jahr 1993 beliefen sich die kalkulatorischen Kosten für ein Einzelgrab auf umgerechnet 1745 Euro und für ein Doppelgrab auf 2003 Euro (im Jahr 1993 wurde noch mit Deutscher Mark bezahlt). Erhoben wurden für ein Einzelgrab 614 Euro und für ein Doppelgrab 920 Euro. Schon damals blieb die Gemeinde also deutlich unter den kalkulierten Kosten und auch jetzt entschieden sich die Räte dazu, gerade mal 50 Prozent der kalkulierten Kosten per Friedhofsgebührensatzung umzulegen.

    In Zahlen ausgedrückt wird das bedeuten, dass eine Einzelgrabstätte für die veranschlagte Ruhefrist von 25 Jahren 1279 Euro und eine Doppelgrabstätte 2260 Euro kosten wird. Damit steigt der Preis für eine Einzelgrabstätte um über 100 Prozent und bei einer Doppelgrabstätte sogar um 146 Prozent. Hätten sich die Räte jedoch für eine kostendeckende Gebühr entschieden, hätten sie für ein Einzelgrab 2559 Euro festsetzen müssen und für ein Doppelgrab 4519 Euro.

    Das kostet die Nutzung des Leichenhauses in Petersdorf

    Eine Urnengrabstätte kostet für zehn Jahre 911 Euro (kostendeckend wären 1822 Euro), ein Platz im anonymen Urnengrabfeld kostet 301 Euro (kostendeckend wären 601 Euro) und ein Urnenplatz in der Baumgrabstätte wird 724 Euro kosten (kostendeckend wären 1446 Euro). Bezüglich der Benutzung des Leichenhauses legten die Räte eine Benutzungsgebühr von 100 Euro pro Tag fest. Die weiteren Kostenfaktoren, die im Rahmen einer Beisetzung anfallen, wie etwa die Aufbahrung der Leiche, aber auch die Ausgrabung und Umbettung von Leichen, wurden auf Basis der Gebühren mit dem Bestattungsunternehmen festgelegt. Hierüber entschied der Gemeinderat nicht im Einzelnen.

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