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Petersdorf: Bleiberecht für Ukrainer: Betrieb bietet Familienvater Stelle an

Petersdorf

Bleiberecht für Ukrainer: Betrieb bietet Familienvater Stelle an

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    Eine ukrainische Familie, die derzeit in Petersdorf lebt, kämpft darum, in Deutschland bleiben zu dürfen.
    Eine ukrainische Familie, die derzeit in Petersdorf lebt, kämpft darum, in Deutschland bleiben zu dürfen. Foto: Aleksandar Mijatovic, dpa (Symbolbild)

    Darf eine ukrainische Familie, die derzeit in Petersdorf lebt, dauerhaft hier bleiben? Das prüfen derzeit die Behörden im Landkreis Aichach-Friedberg, in Augsburg und München. Wie berichtet, hatte sich am Mittwoch auch der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags in

    Behörden müssen zusammenarbeiten

    CSU-Landtagsabgeordneter Peter Tomaschko aus Merching hat nach eigenen Angaben den Fall nun übernommen, da dieser in seinem Stimmkreis spielt. Wie er am Donnerstag im Gespräch mit unserer Zeitung sagte, suchten derzeit das Innenministerium, die Regierung von Schwaben, das Landratsamt und auch die Agentur für Arbeit nach einer Lösung für die Eltern und ihre zwei Kinder aus der Ukraine. „Es wird versucht, den kürzesten Weg herzustellen“, so Tomaschko. Das müsse nicht zwangsläufig auf einen Asylantrag hinauslaufen, wie es unter anderem im Petitionsausschuss vorgeschlagen worden war. Jetzt gehe es darum, dass die Behörden zusammenwirkten.

    Tomaschko zufolge nahmen die Mitglieder des Ausschusses die Unterstützung in Petersdorf für die Familie positiv auf. Wie berichtet, haben die vier Ukrainer dort bei einer befreundeten Familie Unterschlupf gefunden. Diese will aus Sicherheitsgründen ihren Namen nicht in der Zeitung lesen. Ein örtlicher Betrieb hat laut Tomaschko zugesagt, den ukrainischen Familienvater bei sich anzustellen. Der Mann ist Elektriker, was ihn für den hiesigen Arbeitsmarkt interessant macht. Die Agentur für Arbeit prüft laut Tomaschko derzeit, ob die gesetzlichen Vorgaben es erlauben, dass der Mann eine Arbeit annimmt. Die Tochter sei an ihrer Schule in Aichach „toll integriert“. Wann fest steht, ob die Familie in Deutschland bleiben darf, sei derzeit noch nicht absehbar. (nsi/jeb)

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