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Petersdorf: Bauherren, die in Petersdorf keinen Spielplatz anlegen, müssen zahlen

Petersdorf

Bauherren, die in Petersdorf keinen Spielplatz anlegen, müssen zahlen

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    Bauherren von über vier Wohneinheiten müssen in Petersdorf künftig Ablöse bezahlen.
    Bauherren von über vier Wohneinheiten müssen in Petersdorf künftig Ablöse bezahlen. Foto: Christoph Soeder, dpa (Symbolbild)

    Die Petersdorfer Gemeinderäte fällten am Montagabend mehrheitlich einen Grundsatzbeschluss. Es ging um den Bau von Wohneinheiten, um Spielplätze und um Ablösesummen.

    Der Beschluss wird allerdings so vielleicht gar nicht zum Tragen kommen, denn: Die Novellierung der Bayerischen Bauordnung, die zum 1. Februar in Kraft getreten ist, zwang die Räte dazu, sich mit der Ablöse für Kinderspielplätze zu befassen. Nötig wird der Nachweis eines Spielplatzes ab einem Ensemble von vier Wohneinheiten auf einem Grundstück. Freigestellt ist dem Bauherrn, ob er die Spielmöglichkeit auf dem eigenen Grundstück oder auf einem nahe gelegenen fremden Grundstück errichtet. Alternativ kann er einen Ablösevertrag mit der Gemeinde schließen. Genau dafür sollten die Räte nun festlegen, wie hoch die Ablöse pro Wohneinheit sein sollte.

    Unterschiedliche Stimmen im Gemeinderat Petersdorf zu Spielplatz-Ablöse

    Im Gremium gab es unterschiedliche Stimmen dazu: Robert Langenegger sah keine Notwendigkeit, den Beschluss jetzt zu fällen. Er stimmte sowohl bei der Festlegung des Ablösevertrags als auch bei der finalen Abstimmung dagegen. Auch Willi Niedermeier befand, dass dieser Beschluss eigentlich auf dem Land nicht nötig sei. Robert Brandner wollte das Thema beschließen und nicht vertagen. Er hätte sich mit den in Politikerkreisen kursierenden 250 Euro Ablöse pro Wohneinheit anfreunden können.

    Petersdorfs Bürgermeister Dietrich Binder hielt es für wenig realistisch, dass der Fall im Gemeindegebiet eintritt. Stephan End erklärte hingegen, dass er sich im Baugebiet Alter Sportplatz einen Fall vorstellen könnte. Er konnte der Vorgabe durchaus etwas Positives abgewinnen: Denn der Gemeinde täte „jeder Euro gut“, der in die Kinder- und Jugendentwicklung investiert werden könne.

    Drei Gegenstimmen im Petersdorfer Gemeinderat zu Ablöse für Spielplätze

    Werner Brune ging mit seinem Vorschlag noch einen Schritt weiter: Wohl wissend, dass Spielgeräte teuer sind, plädierte er für eine Ablösesumme von 500 Euro pro Wohneinheit. Sein Argument: „Einem gewerblichen Bauherrn tun 2000 Euro nicht weh.“ Final gab es drei Gegenstimmen (von Willi Niedermeier, Andreas Lamminger und Robert Langenegger) gegen den Ablösebetrag von 500 Euro.

    Die übersichtliche Zusammen- und Gegenüberstellung der Verwaltung zu den Novellierungen, die die Bayerische Bauordnung darüber hinaus mit sich bringt, nahmen die Räte zur Kenntnis. Für Stephan End war das zu wenig. Er wünschte sich ein Video-Treffen mit der Verwaltung, in dem Hintergrundinfos erläutert werden. Schließlich beschäftige man sich im Rat häufig mit Bauthemen. Bürgermeister Binder bot an, dass es darüber hinaus Angebote für Online-Schulung zum Thema gebe.

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