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Sitzung: Neues Baugebiet für Rehling ist beschlossen

Sitzung

Neues Baugebiet für Rehling ist beschlossen

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    In Rehling kommt ein neues Baugebiet. Bis zu 40 Häuser könnten im Gebiet „Zwischen Lange Wand und Hambergstraße“ entstehen. Noch läuft die Bewerbungsfrist für einen der Plätze. Doch bereits jetzt ist klar, dass nicht alle Interessenten zum Zug kommen werden.
    In Rehling kommt ein neues Baugebiet. Bis zu 40 Häuser könnten im Gebiet „Zwischen Lange Wand und Hambergstraße“ entstehen. Noch läuft die Bewerbungsfrist für einen der Plätze. Doch bereits jetzt ist klar, dass nicht alle Interessenten zum Zug kommen werden. Foto: Josef Abt (Archiv)

    Das neue Rehlinger Baugebiet steht. Zumindest auf dem Papier. Der Gemeinderat hat am Donnerstag den Bebauungsplan „Zwischen Lange Wand und Hambergstraße“ einstimmig verabschiedet. Zugleich legte das Gremium die Richtlinien für die Vergabe der Bauplätze fest. Der Preis steht laut Bürgermeister Alfred Rappel noch nicht fest. In dem Gebiet können rund 40 Häuser entstehen.

    40 Zuhörer kommen in Rehling zur Sitzung

    Das Interesse an Bauplätzen ist auch in Rehling groß. Das zeigte sich an der Anzahl von Besuchern. Rund 40 Zuhörer fanden sich im Sitzungssaal ein. Sie verfolgten, wie der Gemeinderat zunächst die Stellungnahmen behandelte, die zu dem Bebauungsplan eingegangen waren. Nennenswerte Bedenken äußerten die Behörden nicht. Auch zwei private Stellungnahmen lagen vor. Ein angrenzender Landwirt hielt die Untersuchungen hinsichtlich der Immissionen für nicht ausreichend. Für den Gemeinderat war das aber kein Anlass, die Planung noch einmal zu ändern. Im zweiten Fall ging es um die geplante neue Lage des dreigeschossigen Mehrfamilienwohnhauses. Hier befürchtete ein Beteiligter eine Beschattung der Nachbargrundstücke und außerdem grundsätzlich ein verstärktes Verkehrsaufkommen in den als verkehrsberuhigt ausgewiesenen Straßen. Der Gemeinderat lehnte es mit 9:5 Stimmen ab, die Lage des 13 Meter hohen Gebäudes zu verändern. Nach dem einstimmigen Satzungsbeschluss sind die Genehmigungsbehörden am Zug. Von ihnen hängt es unter anderem ab, wann die ersten mit dem Hausbau starten können. Fest steht laut Rappel inzwischen, dass eine Versickerung des Niederschlagswassers in dem Gebiet trotz der festgestellten Lehmschichten möglich ist. Das haben Probebohrungen ergeben.

    Neues Baugebiet in Rehling: Kein Anschluss an Hackschnitzelheizung

    Ratsmitglied Klaus Jakob informierte über die in der Öffentlichkeit vielfach diskutierte Lösung für eine alternative Wärmeversorgung der neuen Häuser. Mit Katharina Jakob, die in der Nähe eine interne Hackschnitzelheizung betreibt, wurden Berechnungen angestellt, ob ihre Wärmeversorgung für das neue Baugebiet ausgebaut werden könnte. Ergebnis: Die Investition ist laut

    Wie berichtet, will die Gemeinde keine Wärmeversorgung mit fossilen Brennstoffen, sondern sie setzt voll auf regenerative Lösungen. Hier hatte sich das Gremium zuletzt schon für Erdsonden und Wärmepumpen entschieden. Dazu werden in Kürze die Probebohrungen durchgeführt. Damit will man prüfen, welche Wärmegewinnung in welcher Tiefe möglich ist. Laut Rappel gibt es bei der Erdsondenbohrung eine Förderung der Bafa, allerdings mit der Einschränkung dass der Bauherr selbst der Auftraggeber sein muss und nicht wie ursprünglich geplant die Gemeinde. Dies müsse zu gegebener Zeit noch geklärt werden, so Rappel.

    So werden die Bauplätze in Rehling vergeben

    Bei einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat die Vergaberichtlinien für die rund 40 Bauplätze in dem neuen Baugebiet östlich der Ortschaft. Diesen Festlegungen waren bereits intensive, nichtöffentliche Beratungen voraus gegangen. Wie der Bürgermeister erläuterte, müssen gemäß EU-Recht alle Bürger gleich behandelt werden. Es gibt also keine gravierenden Vorteile mehr für Einheimische, auch wenn diese noch einen kleinen Bonus erhalten. Es liegen weit mehr Bewerbungen vor, als die rund 40 zu vergebenden Grundstücke. Diese Zahl könnte bis Ende Februar sogar noch steigen, denn die Bewerbungsfrist für einen Bauplatz läuft nun noch bis Ende des Monats. Zu den wichtigsten Kriterien bei der Bewerberauswahl gehört der Nachweis für den Eigenbedarf. Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein. Das zu errichtende Wohngebäude muss zudem mindestens 15 Jahre eigen genutzt werden. In dem gleichen Zeitrahmen ist auch keine Vermietung der Hauptwohnung zulässig. Baubeginn ist innerhalb von drei Jahren, die Fertigstellung und der Bezug sind mit fünf Jahren festgeschrieben. Bewerber, die ein angemessenes Wohneigentum selbst oder ein solches vom Partner besitzen, werden nicht berücksichtigt.

    Die Vergabe der Bauplätze fußt auf einem Punkteystem der Gemeinde. So wird die Wohndauer in der Gemeinde je nach Länge mit einer gewissen Punktzahl bewertet. Vorteilhaft wirkt sich ein Arbeitsplatz in der Gemeinde aus. Bewertet werden die Anzahl und das Alter der Kinder sowie das Alter des Bewerbers. Bonuspunkte gibt es, wenn Eltern, Groß- oder Schwiegereltern mindestens seit fünf Jahren in Rehling wohnen. Einen Zuschlag bekommen Schwerbehinderte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Stichtag für die Punktbewertung aller Kriterien ist das Datum des Gemeinderatsbeschlusses, also der 6. Februar. Alle Bewerber erhalten nun einen Fragebogen, mit dem die Kriterien abgefragt werden.

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