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Affing/Augsburg: Mordanklage: Asylbewerber soll Mitbewohner erschlagen haben

Affing/Augsburg

Mordanklage: Asylbewerber soll Mitbewohner erschlagen haben

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    Mit einer Vielzahl wuchtiger Schläge soll ein 34-Jähriger im August in der Affinger Asylunterkunft einen Mitbewohner umgebracht haben.
    Mit einer Vielzahl wuchtiger Schläge soll ein 34-Jähriger im August in der Affinger Asylunterkunft einen Mitbewohner umgebracht haben. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Ein grausames Verbrechen in einer Affinger Asylunterkunft sorgte im August für Entsetzen im Landkreis Aichach-Friedberg und darüber hinaus: Ein 34-Jähriger stand im Verdacht, einen Mitbewohner zu Tode geprügelt zu haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen den 34-Jährigen Anklage zum Schwurgericht wegen Mordes erhoben.

    Wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte, ist der Mann dringend verdächtig, damals in den frühen Morgenstunden – mit einem hölzernen Tischbein bewaffnet –, das Zimmer des Opfers in der Asylbewerberunterkunft betreten zu haben. Das Opfer, ein 48-jähriger Mitbewohner, schlief alleine in dem Raum. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der mutmaßliche Täter ihm mit dem Tischbein zunächst mehrere heftige Schläge gegen den Kopf versetzt haben. Als der 48-Jährige vor dem Bett zu Boden sackte, soll der mutmaßliche Täter ihm eine Vielzahl weiterer wuchtiger Schläge gegen den gesamten Körper versetzt haben, so die Staatsanwaltschaft. Er stammt wie das Opfer aus Eritrea.

    48-Jähriger stirbt in Notaufnahme der Uniklinik

    Der 48-Jährige starb kurz darauf in der Notaufnahme des Universitätsklinikums Augsburg infolge multipler Verletzungen, unter anderem eines Schädel-Hirn-Traumas und eines Pneumothorax. Ein Pneumothorax ist lebensbedrohlich: Dabei ist die Ausdehnung eines Lungenflügels oder beider Lungenflügel behindert, sodass sie nicht oder nur noch eingeschränkt zum Atmen zur Verfügung stehen. Vergeblich war zuvor versucht worden, den 48-jährigen Ostafrikaner zu reanimieren.

    Der mutmaßliche Täter wurde damals noch in der Unterkunft festgenommen. Ein nachvollziehbares Motiv für die Gewaltexzesse haben die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft nicht ergeben. Sie sieht es als erwiesen an, dass der Angeschuldigte den Zeitpunkt des Angriffs so wählte, dass das Opfer alleine in seinem Zimmer schlief und somit wehrlos war. Daher geht sie vom Mordmerkmal der Heimtücke aus. Das Strafgesetzbuch sieht für Mord eine lebenslängliche Freiheitsstrafe vor. Über die Eröffnung des Verfahrens wurde noch nicht entschieden. Ein Termin, wann der Prozess am Landgericht Augsburg beginnt, steht noch nicht fest.

    Affinger Asylhelfer waren nach der Tat entsetzt

    Im Affinger Asylkreis sorgte die grausame Tat im Asylheim für Entsetzen. Die Leiterin sprach anschließend von einer „menschlichen Tragödie“. Bürgermeister Markus Winklhofer erinnerte bei der Bürgerversammlung im Dezember noch einmal an die Geschehnisse vom August und sprach im Rückblick von einem traurigen Tag. Drei Asylunterkünfte gibt es in Affing. Im Jahr 2016 waren es noch acht gewesen. Die Zahl der Asylbewerber sank seither von 59 auf 34 bis Ende vergangenen Jahres. Die Asylunterkunft in

    Die anderen Bewohner der Affinger Unterkunft wurden nach der Tat auf andere Unterkünfte verlegt. Nicht aus Sorge vor weiteren Zwischenfällen, wie das Landratsamt Aichach-Friedberg damals betonte, sondern um ihnen die permanente Konfrontation mit dem Tatort zu ersparen.

    Kollegen beschrieben Opfer als liebenswerten Menschen

    Auch die Geschäftsleitung des Unternehmens, in dem der 48-Jährige gearbeitet hatte, und seine Kollegen reagierten zutiefst bestürzt auf seinen gewaltsamen Tod. In ihrer Traueranzeige in unserer Zeitung beschrieben sie ihn als „liebenswerten, zuverlässigen und pflichtbewussten Mitarbeiter und Kollegen“.

    Die Tat erinnert auf fatale Weise an einen Vorfall vom Mai 2018 in einer Aichacher Asylunterkunft:Ein Mann ging bei einem Streit mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser auf einen Mitbewohner los und verletzte ihn lebensgefährlich. Das damals 36-jährige Opfer überlebte nur dank der schnellen Hilfe der Notärzte und des Rettungsdienstes.

    Das Landgericht Augsburg verurteilte den Täter – wie sein Opfer Nigerianer – vor einem Jahr wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft. Die Verteidigung legte vergeblich Revision ein. Das Urteil wurde rechtskräftig.

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