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Messerattacke in Langweid: Annäherungsverbot hilft dem Opfer nicht

Messerattacke in Langweid

Annäherungsverbot hilft dem Opfer nicht

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    Annäherungsverbot hilft dem Opfer nicht
    Annäherungsverbot hilft dem Opfer nicht

    Die Messerattacke von Langweid, bei der in der Nacht des Pfingstmontags ein 44-Jähriger schwer verletzt worden war, hat offenbar eine juristische Vorgeschichte. Nach Informationen unserer Zeitung hatte ein Gericht gegen den mutmaßlichen Täter, einen 42-Jährigern aus dem Kreis Aichach-Friedberg ein Annäherungsverbot verhängt. So sollten die ehemalige Lebensgefährtin des Mannes und ihr neuer Freund vor den Nachstellungen des Exmannes geschützt werden. Das Verbot, mit dem die Justiz sogenannte Stalker bremsen will, hatte in diesem Fall aber offenbar nur eine mäßige Wirkung. Wie unsere Zeitung aus Justizkreisen erfuhr, ist mindestens ein Verstoß des 42-Jährigen gegen das

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