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Kreis: Kontinuität beim Königsrecht

Kreis

Kontinuität beim Königsrecht

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    Kontinuität beim Königsrecht
    Kontinuität beim Königsrecht

    Anderer Hebesatz, gleiches Abstimmungsergebnis: Zum sechsten Mal in Folge hat der Kreistag gestern den Haushalt für das Wittelsbacher Land einstimmig verabschiedet. Das zeugt von grundsätzlicher Einigkeit über die Richtung für die Entwicklung des Landkreises, aber auch von Vertrauen. Das Haushaltsrecht ist ja das Königsrecht eines Parlaments, weil es ein Kontrollinstrument gegenüber der Verwaltung ist. Eine andere Kreiskonstante wurde gestern dagegen verändert. Nach fünf Jahren mit einer Kreisumlage hauchdünn (49,95 Prozent) unter der kommunalen Schmerzgrenze von 50 Prozent knöpft der Landkreis den 24 Kommunen in diesem Jahr „nur“ noch 49,5 Prozent ihrer Steuereinnahmen ab.

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