Die einschlägigen Gesetzestexte sind vielseitig, langatmig und nicht nur für Laien, sondern selbst für Verwaltungsprofis schwer verständliche Kost. Für die Nominierung von Kandidaten für die Kommunalwahl im März gelten einige Regularien. Es lauern Formfehler. Einige sind heilbar, aber nicht alle. Dazu gilt das Sprichwort: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Wenn jetzt aber alles zusammenkommt: Also „Kläger“ plus
Aichach-Friedberg