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Todtenweis: Keime im Wasser: Todtenweiser müssen nicht mehr abkochen

Todtenweis

Keime im Wasser: Todtenweiser müssen nicht mehr abkochen

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    Entwarnung in Todtenweis: Die Bürger müssen ihr Wasser nun nicht mehr abkochen.
    Entwarnung in Todtenweis: Die Bürger müssen ihr Wasser nun nicht mehr abkochen. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Die Einwohner von Todtenweis und dem Ortsteil Sand müssen ihr Wasser nicht mehr abkochen. Das entsprechende Gebot hat das Staatliche Gesundheitsamt jetzt aufgehoben, teilt das Landratsamt Aichach-Friedberg mit.

    Nachdem vor etwa vier Wochen hohe Mengen an Fäkalkeimen im Todtenweiser Trinkwassernetz festgestellt wurden, war das Abkochgebot erlassen worden: zunächst für Todtenweis und Sand, dann nur für Teile von Todtenweis, dann auch wieder für Sand.

    Die letzten Beprobungen erbrachten jetzt auch einwandfreie bakterielle Untersuchungsergebnisse für den Ortsteil Sand und den Todtenweiser Ortskern. Das Trinkwasser im gesamten Gemeindegebiet von Todtenweis kann laut Staatlichem Gesundheitsamt ab sofort wieder ohne Bedenken und uneingeschränkt verwendet werden.

    Genaue Ursache für Verunreinigung ist noch nicht geklärt

    Die Ursache für die Verunreinigung im Trinkwassersystem ist nicht abschließend geklärt, so das Landratsamt. Der Eintrag aber habe aufgehört. Das Trinkwasser, das der Wasserversorger aus dem Hochbehälter, der dem Brunnen nachgeschaltet ist, ins Ortsnetz abgibt, war stets einwandfrei, so die Behörde. Fest stehe daher, dass der Eintrag innerhalb des Ortsnetzes stattgefunden hat. Im Gemeinderat Todtenweis war berichtet worden, dass der Fäkaleintrag nach umfangreichen Untersuchungen auf den Bereich der Raiffeisensiedlung eingegrenzt werden konnte.

    Keime: Gemeinde Todtenweis erstattet Anzeige gegen unbekannt

    Ein Rohrbruch oder ein anderweitiger Defekt seitens des Wasserversorgers wurden bereits vor einiger Zeit ausgeschlossen. Die Gemeinde Todtenweis hat daher Anzeige gegen unbekannt erstattet, so das Landratsamt. Weitere Ermittlungen finden derzeit durch die Polizei statt. Sollte der Verursacher ermittelt werden, könnten ihm Regressansprüche drohen. (bac)

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