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Justiz: Nach Prozess in Aichach: Ex-Konrektor verliert Beamtenstatus

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Nach Prozess in Aichach: Ex-Konrektor verliert Beamtenstatus

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    Der ehemalige Konrektor einer Realschule im Landkreis Aichach-Friedberg musste sich zwei mal vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten.
    Der ehemalige Konrektor einer Realschule im Landkreis Aichach-Friedberg musste sich zwei mal vor dem Aichacher Amtsgericht verantworten. Foto: Katja Röderer (Archiv)

    Der Fall des Konrektors einer Realschule aus dem Landkreis Aichach-Friedberg hat bayernweit Schlagzeilen gemacht. Der stellvertretende Schulleiter hatte Aufgaben der Realschulprüfung 2018 verraten und fast 260000 Euro veruntreut. Das Aichacher Schöffengericht verurteilte den Pädagogen deshalb im Juli zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft Augsburg sagte damals: Das Urteil sei viel zu milde ausgefallen und kündigte Berufung an.

    Nach Auskunft von Christian Engelsberger, Vorsitzender Richter am Landgericht, hat die Staatsanwaltschaft ihre Berufung inzwischen zurückgenommen. „Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Aichach ist damit rechtskräftig“, informiert Engelsberger auf Anfrage unserer Zeitung. Das war zunächst so nicht zu erwarten gewesen.

    Aus Liebe verrät der Konrektor Aufgaben der Abschlussprüfung

    Zur Erinnerung: Der Ex-Konrektor musste sich innerhalb von drei Monaten zweimal vor Gericht verantworten. Im Mai hatte der Aichacher Amtsrichter Walter Hell den 44-jährigen Lehrer zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und Siegelbruchs verurteilt. Der Mann hatte für den Sohn seiner Geliebten, einen schlechten Schüler, 2018 die Prüfungsaufgaben aus dem Realschultresor geholt und dem Jugendlichen zugetragen. Der Mann zeigte sich in der Verhandlung geständig. Ebenso wie zwei Monate später, als er vor dem Aichacher Schöffengericht stand, weil er rund 260000 Euro vom Berufsverband der Realschullehrer auf sein Privatkonto abgezweigt hatte. Als Schatzmeister eines Bezirksverbands war ihm das über Jahre hinweg gelungen. Das Schöffengericht bildete eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Richter Hell rechnete dem Ex-Konrektor dabei hoch an, dass er erneut geständig war und den finanziellen Schaden bereits im Vorfeld wiedergutgemacht hatte.

    Die Staatsanwaltschaft hält das Aichacher Urteil für zu milde

    Die Staatsanwaltschaft sah das ganz anders. In der Verhandlung plädierte die Anklagevertretung für eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Bei einem solchen Strafmaß ist eine Bewährung nicht mehr möglich. Diese Strafe hätte der Ex-Konrektor absitzen müssen. Wenige Tage nach dem Urteil kündigte die Staatsanwaltschaft Berufung an.

    Inzwischen hat sich die Anklagebehörde ein neues Bild gemacht. Laut Sprecher Andreas Dobler habe die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung anhand der schriftlichen Urteilsbegründung und der Sach- und Rechtslage noch einmal überprüft. Dabei sei man zu dem Schluss gekommen, dass die zweite Instanz wenig Aussicht auf Erfolg biete. Das sei der Grund dafür, warum die Staatsanwaltschaft ihren Berufungsantrag zurückgezogen habe, so Dobler.

    Der Ex-Konrektor kann nicht mehr in seinem geliebten Beruf arbeiten

    Damit stehen die juristischen Folgen für den ehemaligen Pädagogen fest. Klar ist aber auch, wie die beruflichen Folgen für ihn aussehen. Chancen, wieder in seinem von ihm, wie er sagte, mit Freude ausgeübten Beruf Fuß fassen zu können, hat er nicht mehr. Der 44-Jährige war sofort suspendiert worden, als die Sache mit den Prüfungsaufgaben aufflog. Wurde er weiter bezahlt? Zuständig in solchen Fällen ist die Landesanwaltschaft Bayern. Pressesprecher und Oberlandesanwalt Robert Kirchmaier informiert auf Anfrage: Bis zu 50 Prozent der Bezüge können bei einem Beamten, der vorläufig des Dienstes enthoben wird, einbehalten werden. Das hänge von den wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes macht Kirchmaier aber keine konkreten Angaben zu diesem Fall.

    Der Ex-Konrektor verliert nach dem Urteil auch seine Pensionsansprüche

    Nachdem das Urteil rechtskräftig ist, steht auch fest, dass der ehemalige Konrektor seinen Beamtenstatus verloren hat. Der ist automatisch weg, wenn ein Beamter zu einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird. Verloren sind damit auch die Pensionsansprüche. Als Ersatz gibt es eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die ist allerdings mit deutlichen Einbußen verbunden.

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