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Justiz: Nach Bluttat in Wiesenbach kommt es zum Prozess

Justiz

Nach Bluttat in Wiesenbach kommt es zum Prozess

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    Im Februar beginnt der Prozess wegen der Bluttat von Wiesenbach am Landgericht in Augsburg.
    Im Februar beginnt der Prozess wegen der Bluttat von Wiesenbach am Landgericht in Augsburg. Foto: Jakob Stadler (Symbol)

    Zuerst machte in Wiesenbach das Gerücht von einem Betriebsunfall die Runde. Doch als am Abend des 1. April nach der Polizei und dem Rettungsdienst auch noch zwei Hubschrauber in dem kleinen Pöttmeser Ortsteil eintrafen, ahnte so mancher der rund 260 Bewohner, dass etwas Schlimmeres passiert sein musste. Was das war, gab die Mit einem Baseballschläger soll ein damals 27-Jähriger seine Mutter und seine Oma fast totgeprügelt haben.

    Der Mann fuhr anschließend zu einer nahen Angehörigen im Landkreis Augsburg. Wie das Polizeipräsidium Schwaben-Nord damals berichtete, verständigte sie in seinem Beisein noch am selben Tag die Polizeiinspektion in Gersthofen und sagte, der junge Mann habe in den Nachmittagsstunden seine Mutter und seine Oma erschlagen. Die Frau ging offenbar davon aus, dass die beiden Opfer tot waren.

    Die Opfer werden mit schwersten Verletzungen gefunden

    Polizei und Rettungsdienst fuhren sofort zu dem Anwesen. Sie fanden die 51-jährige Mutter und die 70-jährige Großmutter mit schwersten Verletzungen. Mit den Rettungshubschraubern wurden die Frauen in Kliniken in Augsburg und Ingolstadt geflogen. Zunächst bestand Lebensgefahr.

    Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Sohn

    Wie die Staatsanwaltschaft Augsburg im Oktober auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilte, war ihre intensivmedizinische Behandlung zu diesem Zeitpunkt beendet. Zum Gesundheitszustand der beiden Frauen machte sie keine weiteren Angaben. Die

    Der Prozess nach der Bluttat von Wiesenbach beginnt im Februar

    Nun steht fest: Es kommt zum Prozess gegen den Mann. Wie ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, soll er am 20. Februar beginnen und ist aktuell auf fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Strafgesetzbuch sieht als Strafrahmen für Totschlag eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren vor, für gefährliche Körperverletzung sechs Monate bis zehn Jahre. Bleibt eine Tat im Versuchsstadium, wie hier beim Totschlag, kann der Strafrahmen auf zwei Jahre bis zu elf Jahren und drei Monaten gemildert werden.

    Noch während die Polizei damals am Tatort war, kehrte der Mann zurück und ließ sich ohne jeglichen Widerstand festnehmen. Danach saß er zunächst in Untersuchungshaft. Wie bei solchen Taten üblich, wurde ein Sachverständiger hinzugezogen, um die Frage der Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters zu klären. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund des Gutachtens davon aus, dass der Mann „vermindert schuldfähig, aber nicht schuldunfähig war“. Er wurde bereits nach wenigen Tagen in ein Bezirkskrankenhaus verlegt.

    Bei der Festnahme macht er einen verwirrten Eindruck

    Nach Informationen unserer Zeitung hatte der Mann bei seiner Festnahme einen verwirrten Eindruck gemacht. Schon in der Woche zuvor war die Polizei in Wiesenbach vor Ort gewesen. Damals hatte der Mann offenbar selbst den Notruf gewählt, weil er aufgrund seines Zustandes Hilfe benötigte.

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