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Justiz: Muss Exhibitionist noch mal vor Gericht?

Justiz

Muss Exhibitionist noch mal vor Gericht?

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    Die Staatsanwaltschaft ist mit dem gefällten Urteil des 27-Jährigen Asylbewerbers nicht einverstanden. Jetzt könnte der Fall neu aufgerollt werden.
    Die Staatsanwaltschaft ist mit dem gefällten Urteil des 27-Jährigen Asylbewerbers nicht einverstanden. Jetzt könnte der Fall neu aufgerollt werden. Foto: Alexander Kaya

    Acht Mal entblößte sich ein 27-jähriger Asylbewerber aus Eritrea vergangenes Jahr vor Frauen. Die meisten davon waren noch minderjährig und ein Mädchen war erst zwölf Jahre alt. Wegen exhibitionistischer Handlungen und sexuellen Missbrauchs eines Kindes wurde der 27-Jährige kürzlich am Amtsgericht Augsburg zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft nun Berufung ein.

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