Zwei Jahre und acht Monate sollte ein Mann aus einer Donaumoos-Einöde bei Pöttmes hinter Gitter. Die siebte Kammer des Landgerichts Augsburg war bei ihrem Urteilsspruch im Februar davon überzeugt, dass der Mann einen Einbruch in sein Wohnhaus vorgetäuscht und danach versucht hatte, seine Versicherung um den Wert der angeblichen Beute in sechsstelliger Höhe zu betrügen. Nun hob das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil des Landgerichts Augsburg größtenteils auf.
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