Schuldspruch in der ersten Instanz, Freispruch in der zweiten: Die rechte Pobacke eines 52-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis hatte bei einem Prozess vor dem Aichacher Amtsgericht im November den Ausschlag gegeben. Der Amtsrichter wertete die Tätowierung darauf als Beweis, dass die Zeugen die Wahrheit gesagt und der Angeklagte gelogen hatte. Er verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung sowie Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Gegen dieses Urteil legte der 52-Jährige Berufung ein. Das Landgericht Augsburg sprach ihn nun frei.
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