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Inchenhofen: Nach Beschwerde: Grüne Mini-Liste darf bei der Wahl antreten

Inchenhofen

Nach Beschwerde: Grüne Mini-Liste darf bei der Wahl antreten

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    Auch die Grünen wollen in den Gemeinderat im Inchenhofener Rathaus. Die Regierung von Schwaben hat ihrer Beschwerde jetzt stattgeben: Die Partei darf bei der Kommunalwahl in Inchenhofen antreten. (Archivbild)
    Auch die Grünen wollen in den Gemeinderat im Inchenhofener Rathaus. Die Regierung von Schwaben hat ihrer Beschwerde jetzt stattgeben: Die Partei darf bei der Kommunalwahl in Inchenhofen antreten. (Archivbild) Foto: Helene Monzer

    Die Grünen in Inchenhofen hatten es zuletzt nicht leicht. Um ihren Wahlvorschlag gab es Ärger: Der Wahlausschuss der Marktgemeinde wollte diesen nicht zulassen. Doch nun kommt wohl alles anders.

    Im Großen und Ganzen, also auf der bundes- und landespolitischen Bühne, könnte es fast nicht besser laufen für die Grünen als derzeit: Umweltthemen auf allen Kanälen, die Vorsitzenden Robert Habeck und Annalena Baerbock in der Bekanntheitsskala weit oben, dazu eine schwächelnde und mit sich selbst beschäftigte Konkurrenz – der Weg ist frei. Auch im Klein-Klein vor Ort, also auf der kommunalpolitischen Bühne zum Beispiel in Leahad im Wittelsbacher Land, schaut’s aktuell für die Sonnenblumen-Partei jetzt wieder besser aus: Kommunalwahl im Nacken, ein junger Kreischef Stefan Lindauer und genau drei Gemeinderatskandidaten, ein offensichtlich zunächst schludriger Wahlvorschlag – der Weg ist im Wallfahrtsort trotz Hindernissen dennoch wieder frei.

    Gestern hat der Beschwerdeausschuss der Regierung von Schwaben nämlich die Ablehnung des Wahlvorschlags durch den zuständigen Wahlausschuss der Marktgemeinde Inchenhofen nicht bestätigt und damit der Beschwerde stattgegeben. Das heißt, die Grünen sind mit ihrer Liste dabei. Wie berichtet, hat das lokale Gremium die Liste zuvor „wegen erheblicher formeller Mängel“ nicht zugelassen und auch in einer zweiten Sitzung in der vergangenen Woche, nach einem Einwand der Grünen, an diesem Beschluss festgehalten. Als Grund nannte Wahlleiter Marc Beinen auf Nachfrage unsrer Redaktion die unveränderte Sachlage. Für die Grünen waren das laut einer Pressemitteilung „nicht nachvollziehbare Gründe“.

    Grüne Inchenhofen: Einladung kam erst von der falschen Gruppierung

    Begründung des Wahlausschusses: Bei der ersten Nominierung einer Gemeinderatsliste mit lediglich drei Kandidaten hätte die Ortsgruppe der Grünen in der Marktgemeinde eingeladen und dann einen Wahlvorschlag eingereicht. Das kann aber nur ein Ortsverband machen. Ortsverbände der Grünen müssen laut Parteisatzung mindestens drei Mitglieder haben. Bei der Gründung Ende November waren es aber nur zwei – das Ehepaar Jüngst (wir berichteten).

    Eine zweite Aufstellungsversammlung sollte den Fehler korrigieren. Der Wahlausschuss sah das als neuen Vorschlag an, der jedoch nicht mehr fristgerecht eingereicht worden sei.
    Eine zweite Aufstellungsversammlung sollte den Fehler korrigieren. Der Wahlausschuss sah das als neuen Vorschlag an, der jedoch nicht mehr fristgerecht eingereicht worden sei. Foto: Philipp Schröders (Symbol)

    Eine zweite Aufstellungsversammlung sollte den Fehler korrigieren. Dazu lud deshalb der Kreisverband der Partei. Der Wahlausschuss sah das als neuen Wahlvorschlag an, der jedoch nicht mehr fristgerecht eingereicht worden sei. Der Ausschuss erklärte ihn deshalb für ungültig. Die Grünen sahen das völlig anders: Es handle sich beim zweiten Vorschlag „definitiv um einen Wahlvorschlag desselben Wahlvorschlagträgers, nämlich Bündnis 90/Die Grünen“.

    Der Beschwerdeausschuss bei der Regierung bestätigt zwar die Ablehnung des ersten Wahlvorschlags durch den örtlichen Wahlausschuss. Diese Ladung zur Versammlung sei fehlerhaft gewesen. Laut Mitteilung der Regierung geht der Beschwerdeausschuss aber davon aus, dass der von der Ortsgruppe der Grünen eingereichte Vorschlag zumindest nachträglich von der Partei gebilligt worden sei, ihr damit zuzurechnen war und durch den neuen Wahlvorschlag der Grünen seien die Ladungsmängel behoben worden.

    Partei braucht keine Unterschriften von Unterstützern

    Grundsätzlich sind die Grünen mit ihrem neuen Wahlvorschlag in einer privilegierten Lage. Sie müssen nämlich bei einem Start keine Unterstützungsunterschriften nachweisen wie freie Wählergruppen oder kleinere Parteien. Die in Inchenhofen ebenfalls erstmals kandidierende ÖDP brauchte 60 Unterzeichner, um antreten zu können. Unterstützungsunterschriften sind nicht notwendig für Listen, die bereits im Gemeinderat vertreten sind und wieder antreten und alle Parteien, die bei der letzten Europawahl, Landtagswahl oder den Zweitstimmen der Bundestagswahl in Bayern fünf Prozent erreicht haben. Das sind derzeit: CSU, Grüne, Freie Wähler, AfD, SPD, FDP, Linke.

    Bereits vor der Entscheidung des Beschwerdeausschusses der Regierung hatte Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag, angekündigt, dass die Grünen bei einer Ablehnung als nächsten Schritt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht prüfen würden. Kreisvorsitzender Lindauer ist erleichtert über die Entscheidung des Beschwerdeausschusses. Wahrscheinlich direkt im Anschluss an die Faschingsferien planen die Grünen die ersten Termine für den Wahlkampf in Inchenhofen.

    Die Marktgemeinde wird nach der Entscheidung bei der Druckerei die Stimmzettel in Auftrag geben. Verwaltungsleiter Beinen hatte das Papier dafür vorsichtshalber reservieren lassen, damit sie noch rechtzeitig zur Kommunalwahl fertig werden. (mit drx)

    Lesen Sie dazu einen Kommentar von Redaktionsleiter Christian Lichtenstern: Grüne Inchenhofen: Weg zur Wahl ist kein grünes Ruhmesblatt

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