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Inchenhofen: Kommunalwahl: Auch bei zweiter Nominierung der Grünen gab‘s Probleme

Inchenhofen

Kommunalwahl: Auch bei zweiter Nominierung der Grünen gab‘s Probleme

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    Im Landkreis Aichach-Friedberg mussten mehrere Nominierungsversammlungen wegen Formfehlern wiederholt werden. Das betraf auch die Grünen in Inchenhofen. Doch offenbar gab es auch beim zweiten Anlauf Probleme.
    Im Landkreis Aichach-Friedberg mussten mehrere Nominierungsversammlungen wegen Formfehlern wiederholt werden. Das betraf auch die Grünen in Inchenhofen. Doch offenbar gab es auch beim zweiten Anlauf Probleme. Foto: Philipp Schröders (Symbolfoto)

    Treten bei der Kommunalwahl in Inchenhofen vier Listen an oder doch nur drei? Tatsächlich gibt es in der Marktgemeinde vier Wahlvorschläge. Doch bis Dienstagabend war offen, ob der Vorschlag der Grünen gültig ist. Damit befasste sich sich am Abend der Wahlausschuss. Ein Ergebnis lag bis Redaktionsschluss noch nicht vor.

    Wegen Formfehlern hatten die Grünen ihre Aufstellungsversammlung wiederholen müssen.Offenbar ist es nun auch bei der Neuauflage zu Problemen gekommen. Aus Sicht der Grünen ist die zweite Versammlung „völlig fehlerfrei gelaufen“, wie es Stefan Lindauer, Landratskandidat und Leiter der Aufstellungsversammlung, auf Anfrage formuliert.

    Grüne fühlen sich an Kandidatur in Inchenhofen gehindert

    Bei der Abgabe des Wahlvorschlags in der Gemeinde Inchenhofen sei ihm von Seiten des Wahlleiters jedoch schon gesagt worden, das bedeute noch längst nicht, dass der Vorschlag auch zugelassen werde. Lindauer fasste das so auf, dass die Grünen „tun und lassen können, was sie wollen“ und doch keine Chance hätten. Bei der Kreisversammlung der Grünen am Montag war sogar die Rede davon, dass sie das Gefühl hätten, in Inchenhofen an einer Kandidatur gehindert zu werden.

    Dem widerspricht Marc Beinen, der als Wahlleiter in der Gemeinde Inchenhofen die Wahlvorschläge der einzelnen Gruppierungen auf ihre Richtigkeit überprüft: „Ich bin zur Neutralität verpflichtet und möchte keine politische Gruppierung verhindern.“ Er müsse jedoch die rechtlichen Vorgaben überprüfen, betont Beinen und ergänzt: „Wenn ich zu dem Ergebnis komme, dass diese nicht eingehalten wurden, muss ich dem Wahlausschuss die Ablehnung empfehlen.“

    Wahlleiter: „Habe versucht, bestehende Mängel zu heilen“

    Der Entscheidung des Ausschusses, der am Dienstagabend tagte, wollte Beinen am Dienstagvormittag nicht vorgreifen. Er habe die Grünen mündlich über die aktuelle Rechtsauffassung informiert, sagte er auf Nachfrage unserer Redaktion. Die Wahlvorschläge seien auf die rechtlichen Voraussetzungen und Formalien überprüft worden. „Ich habe versucht, bestehende Mängel zu heilen“, versichert Beinen. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheide der Wahlausschuss.

    Sollte der zu dem Ergebnis kommen, dass er den Wahlvorschlag der Grünen nicht zulassen wird, kann sich die Partei laut Claus Simon, Leiter Kommunale Angelegenheiten im Landratsamt, noch an den Beschwerdeausschuss wenden. Der müsse dann entscheiden, ob der Beschluss des Wahlausschusses rechtmäßig ist oder nicht.

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