Der Gasunfall im Zuge einer Brunnensprengung im vergangenen August in Inchenhofen hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat das Verfahren gegen zwei Beschuldigte eingestellt. Das teilte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai jetzt auf Anfrage unserer Zeitung mit.
Inchenhofen