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Gericht: „Unterirdisches Fahrverhalten“ auf der B300

Gericht

„Unterirdisches Fahrverhalten“ auf der B300

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    Die Polizei im Einsatz.
    Die Polizei im Einsatz. Foto: dpa

    Mit rund 150 Stundenkilometern waren die beiden Fahrzeuge an einem Sonntagvormittag im April 2010 auf der B300 unterwegs, überholten und behinderten sich gegenseitig. Einen Teil der Fahrt, bei der ein 42-Jähriger am Steuer eines Kleintransporters mit Schlangenlinienfahren einen 37-jährigen Autofahrer am Überholen hindern wollte, filmte die Verkehrspolizei. Wegen Nötigung verurteilte Strafrichter Dennis Ogul gestern den 42-Jährigen zu einer Geldstrafe von 5250 Euro und drei Monaten Fahrverbot. Gegen eine Geldauflage von 1500 Euro stellte er das Verfahren gegen den anderen Angeklagten ein.

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