Verwaltungsgericht weist Klage von Mann aus dem Landkreis Aichach-Friedberg ab. Dieser hatte sich geweigert, die jährlichen Unterhaltsgebühren von 30 Euro zu bezahlen.
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Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied über die Klage eines Mannes aus dem Wittelsbacher Land. Dieser wollte die Unterhaltsgebühren für eine Grabstelle nicht bezahlen.Foto: Claudia Hamburger
Wegen der Gebühren für ein Grab auf dem Friedhof im Augsburger Stadtteil Göggingen hat ein Mann aus dem Wittelsbacher Land gegen die Stadt Augsburg geklagt. In seinem Fall ging es um jährliche Unterhaltsgebühren von 30 Euro.