Bis auf wenige Grundstücke bebaut ist das Baugebiet Nr. 7 „Richtung Allmering“ im Osten von Rehling. Doch erst jetzt hat sich herausgestellt, dass zu damaliger Zeit keine rechtsgültige Regelung der Grundstücksentwässerung getroffen worden war. Deswegen hat der Rehlinger Gemeinderat am Donnerstagabend eine Satzungsänderung beschlossen. Im Fall der von der Gemeinde seit 1994 veräußerten Baugrundstücke wurde die Entwässerung mit den Eigentümern nur mittels Kaufvertrag geregelt. Dies sei aber eine privatrechtliche Bindung, die bei einem Verkauf nicht mehr bindend wäre, führte Rappel aus. Als Satzungsänderung wird nun ein Zusatz zum Niederschlagswasser eingeführt. Er sieht vor, dass Rückstauschächte für das Dachflächenwasser mit insgesamt zehn Kubikmetern Inhalt vorzusehen sind. Davon kann der untere Teil mit etwa sechs Kubikmetern als gespeichertes Wasser zur Gartenbewässerung genutzt werden, der obere Bereich dient als Speichervolumen bei Starkregen zum gedrosselten und kontrollierten Ablauf.
Gemeinderat l