Der Rehlinger Gemeinderat hat sich mit den Ergebnissen der Verkehrsschau in diesem Jahr beschäftigt. Dabei ging es unter anderem um eine mögliche Tempo-30-Regelung im Bereich von Schule und Kindergarten. Eine Tempo-30-Regelung ist hier nach der aktuellen Rechtslage möglich. Und zwar zwischen der Kinderheimstraße, möglicherweise noch vor dem Grundstück an der Schulstraße 2, und dem Anwesen an der Bauernstraße 5. Die Regelung müsste zeitlich beschränkt werden auf Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr. Ehe die Schilder aufgestellt werden können, ist das Einverständnis der Grundstückseigentümer erforderlich.
Gemeinderat