In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben sich die Bestimmungen und Gesetze in vielen Bereichen verändert und nicht selten verschärft. Die Aussage gilt beispielsweise für die Recyclinganlagen von Bauschutt, für die in vielen Gemeinden die Genehmigung erlischt. In Hollenbach betrifft das die Anlage in der Gemarkung Hausen, die nur noch bis zum 29. Juli betrieben werden darf. Danach wird sie geschlossen und rekultiviert. Die Fläche wird dann komplett geräumt.
Gemeinderat