Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat es gestern entschieden: Die 39-Jährige, die derzeit noch im St.-Birgitta-Kloster in Altomünster (Kreis Dachau) wohnt, darf dort vorerst bleiben. Der Vatikan hatte das Kloster 2015 per Dekret aufgelöst. Das Gericht in
Aichach