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Aichach: Falscher „Pastor“ geht gegen Aichacher Urteil in Berufung

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Falscher „Pastor“ geht gegen Aichacher Urteil in Berufung

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    Ein 61-Jähriger geht gegen ein Urteil des Aichacher Amtsgerichtes in Berufung.
    Ein 61-Jähriger geht gegen ein Urteil des Aichacher Amtsgerichtes in Berufung. Foto: Katja Röderer (Archiv)

    Er hat sich „Pastor“ genannt und darf es nicht. Das jedenfalls ist die Überzeugung des Aichacher Amtsgerichtes. Richter Walter Hell verurteilte einen 61-Jährigen deshalb am 4. März zu einer Geldstrafe in Höhe von 8400 Euro. Wie berichtet, hielt Hell den Angeklagten für schuldig des Titelmissbrauchs, aber auch der Verleumdung. Das Urteil lässt der 61-Jährige allerdings nicht auf sich beruhen.

    Der 61-Jährige hat eine Religionsgemeinschaft gegründet

    Wie ausführlich berichtet, hatte der Mann, der eine persönliche Religionsgemeinschaft im nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg gegründet hat, Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben. Er sollte 8000 Euro zahlen, weil er sich „Pastor“ nennt und weil er behauptet hatte, ein früheres Mitglied seiner Gemeinde missbrauche die eigenen Töchter sexuell. So lautete jedenfalls der Vorwurf der Anklage und zu dieser Überzeugung gelangte auch Amtsrichter Hell am Ende der Hauptverhandlung.

    Amtsrichter kreidet Angeklagtem vor allem die Verleumdung an

    In der Verhandlung hatte der Angeklagte, ein gelernter Automobilverkäufer, der auch als Handelsvertreter und Computeradministrator gearbeitet hat, vor allem mit der Berufung Gottes argumentiert. Der Ausdruck Pastor sei „Teil des apostolischen Rufes“. Dabei handle es sich um eine „allgemein gebräuchliche Bezeichnung für Hirte, die üblich sei in freikirchlichen Kreisen“. Den Vorwurf der Verleumdung warf der 61-Jährige als „völligen Blödsinn“ zurück. Gerade die Aussage über das frühere Gemeindemitglied kreidete ihm Hell besonders an. Es sei „extrem problematisch, solche Sachen zu verbreiten“.

    Vor dem Urteilsspruch hatte der Angeklagte noch betont, es sei „geradezu lächerlich, mich auf die weltliche Ebene herunterzuziehen“. Wie Amtsrichter Walter Hell auf Anfrage informierte, legt der 61-Jährige nun Berufung gegen das Urteil ein. Damit wird der „Pastor“ ein Fall für das Landgericht.

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