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Affing: Es gibt 100 Einwände gegen die Westumfahrung Mühlhausen

Affing

Es gibt 100 Einwände gegen die Westumfahrung Mühlhausen

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    Die Aufnahme zeigt die Einmündung der Staatsstraße 2381 in die 2035 in Mühlhausen. Zu den Stoßzeiten gibt es hier häufig Rückstaus. Autofahrer wie Anwohner warten deshalb auf eine Ortsumfahrung für Mühlhausen.
    Die Aufnahme zeigt die Einmündung der Staatsstraße 2381 in die 2035 in Mühlhausen. Zu den Stoßzeiten gibt es hier häufig Rückstaus. Autofahrer wie Anwohner warten deshalb auf eine Ortsumfahrung für Mühlhausen. Foto: Martin Golling (Archiv)

    Sechs Komplexe umfasst das Bündel von 100 Einwendungen gegen die Westumfahrung Mühlhausen. Die Beschwerdeführer wurden in der Sondersitzung des Affinger Gemeinderates nicht genannt, sonst hätte die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden müssen. Rechtsanwalt Roland Schmidt stellte Bedenken und Gegenargumente vor. Hier ein kurzer Überblick:

    Planrechtfertigung:

    Einwand: Die Westumfahrung muss zusammen mit der Nordumfahrung für Affing betrachtet werden. Es wird die Erforderlichkeit bezweifelt, auf den Klimaschutz verwiesen und der Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs als Alternative genannt.

    Entgegnung: Gegenstand des Verfahrens sei die Westumfahrung, das lege der Vorhabensträger, also die Gemeinde, fest. Der prognostische Bedarf sei gegeben, denn laut aktueller Gutachteraussage nimmt der Verkehr im Großraum Augsburg bis 2040 deutlich zu. Klimaschutz und ÖPNV seien politisch richtige Erwägungen, aber „kein rechtliches Hindernis“, so der Anwalt.

    Alternativprüfung:
    Einwand: Anderen Varianten ist der Vorzug zu geben.
    Entgegnung: Es wurden ortsferne und ortsnahe Trassenbündel (sieben Varianten) geprüft. Im März 2010 beschloss der Gemeinderat die ortsferne Variante.

    Existenzgefährdung:
    Einwand: Weil erheblich viele landwirtschaftliche Flächen benötigt werden, gefährdet das die Rentabilität von Betrieben bis hin zu deren Existenz.
    Entgegnung: Es werden Querungsbauwerke und Durchlässe vorgehalten, um die Bewirtschaftung von Flächen zu ermöglichen. Es wird geprüft, ob Ersatzland möglich ist. In Härtefällen muss die Existenzgefährdung geprüft werden.

    Wasserhaushalt:
    Einwand: Weil die Trasse leicht erhöht gebaut wird, drohen Überschwemmungsgefahr und eine Durchfeuchtung der Flächen; wertvoller Moorboden werde unwiderbringlich beseitigt.
    Entgegnung: Bei der gewählten ortsfernen Variante ist laut Wasserwirtschaftsamt ein vollständiger Ausgleich etwaiger Beeinträchtigungen möglich. Bei einer ortsnahen Trasse wären die Eingriffe größer, es hätte sogar ein Baggersee teilweise verfüllt werden müssen.

    Emissionen:
    Einwand: Gewerbebetriebe werden durch Lärm beeinträchtigt, Streusalz und Schmutz von der Umfahrung landen in Gewässern wie dem Hörgelaugraben.
    Entgegnung: Alle Lärmgrenzen werden laut Gutachten eingehalten. Mulden entlang der Straße verhindern einen Schmutzeintrag in Gewässer. Projektleiter Peter Hartung vom Büro Sweco: „Eine Beeinträchtigung bestehender Gräben ist nicht zu erwarten.“

    Natur- und Landschaftsschutz:

    Einwand: Austauschbeziehungen zwischen Gräben (Beispiel Frösche) werden zerschnitten, das Brutgebiet für Bodenbrüter wie den Kiebitz wird bedroht, Natur und Landschaft durch Flächenverbrauch und -versiegelung werden beeinträchtigt.
    Entgegnung: Eine Trassenoptimierung vermeidet Beeinträchtigungen. Die Natur wurde dreimal begutachtet, die Kenntnisse eines örtlichen Ornithologen wurden dabei berücksichtigt und es gibt einen landschaftspflegerischen Begleitplan. Bei der gewählten Variante ist das Brutgebiet des Kiebitz laut Landschaftsarchitektin Gertrud Bittl-Dinger „nicht so betroffen“. Es werde nur ein Graben durchschnitten.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Westumfahrung: Unterstützung bröckelt weg

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