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Entsorgung: Umstellung für gerechtere Abwassergebühren

Entsorgung

Umstellung für gerechtere Abwassergebühren

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    Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung in den fünf Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Dasing werden ab Januar mit einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet.
    Die Gebühren für die Abwasserbeseitigung in den fünf Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Dasing werden ab Januar mit einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet.

    Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Dasing führen laut einer Mitteilung zum 1. Januar nächsten Jahres eine getrennte Abwassergebühr ein. Betroffen von dieser Umstellung der Abrechnung sind Hauseigentümer in den fünf Kommunen Adelzhausen,

    Um die laufenden Kosten der Abwasseranlage zu decken, erheben die Gemeinden Einleitungsgebühren pro Kubikmeter Abwasser. Bisher ist die Bemessungsgrundlage der Abwassergebühren der Frischwasserverbrauch, der über die Wasserzähler in den Gebäuden gemessen wird. Die Anwendung dieser Bemessungsgrundlage für beide Abwasserarten (Schmutz- und Niederschlagswasser) ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes dann nicht (mehr) zulässig, wenn die Kosten für die

    Künftig werde nun eine Schmutzwassergebühr erhoben, die wie bisher über den Frischwasserbezug abgerechnet wird sowie eine Niederschlagswassergebühr, die über die befestigte Fläche des Grundstücks bemessen wird. Dadurch werde eine höhere Gebührengerechtigkeit erreicht, da über die Fläche bezahlt wird. Das bedeutet, wer viel Niederschlagswasser einleitet, zahlt auch entsprechend viel. Bisher wurde zum Beispiel ein Supermarkt mit vielen versiegelten Flächen gleich behandelt wie ein Einfamilienhausbesitzer mit weniger versiegelten Flächen, wenn diese ähnliche Trinkwassermengen bezogen haben. Um den Verwaltungsaufwand sowie die Ermittlung der gebührenpflichtigen Flächen zu vereinfachen wurde ein Verfahren mit Abflussbeiwerten von den Gemeinden gewählt. Hier werden die Grundstücke nach ihrer Charakteristik der Bebauung und Befestigung zu einem gemittelten Grundstücksabflussbeiwert vorab eingestuft. Die befestigten Flächen zur Einstufung der Grundstücke werden durch das Ingenieurbüro Wipfler-Plan über Auswertung von Luftbildern und digitalen Flurkarten ermittelt.

    Im weiteren Verfahren werden alle Grundstücksbesitzer der Gemeinden, die vermutlich Niederschlagswasser in das Kanalnetz einleiten, Anfang September angeschrieben, um die beiliegenden Erfassungsbögen auszufüllen, teilt die Verwaltungsgemeinschaft weiter mit. Hier könne der Eigentümer Angaben zu den tatsächlichen Flächen auf dem jeweiligen Grundstück machen und die Einstufung widerlegen. Das Verfahren zur Einführung der getrennten Abwassergebühr werde in jeder Gemeinde in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den Bürgern erläutert. In einem in den jeweiligen Gemeindeverwaltungen eingerichteten Informationsbüro könne der Bürger weitere Information sowie Hilfestellung beim Ausfüllen der

    Nach Auswertung aller Erfassungsbögen durch das Ingenieurbüro soll die Gebührenkalkulation abgeschlossen werden. Ab 2020 würden dann die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung getrennt in den Gebührenbescheiden aufgeführt. Die Gemeinden der VG würden damit einen rechtssicheren und nicht zuletzt auch umweltgedanklich sinnvollen Weg gehen, heißt es. (AN)

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