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Kommunalwahl: Die fünfte Nominierung im Landkreis ist ungültig

Kommunalwahl

Die fünfte Nominierung im Landkreis ist ungültig

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    Wer kann am 15. März gewählt werden? Nach Formfehlern bei der Ladung sind inzwischen fünf  Nominierungsversammlungen im Landkreis ungültig.
    Wer kann am 15. März gewählt werden? Nach Formfehlern bei der Ladung sind inzwischen fünf Nominierungsversammlungen im Landkreis ungültig. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Und noch eine Wiederholung einer Nominierungsversammlung: Jetzt sind schon fünf Listen im Wittelsbacher Land betroffen: In der Gemeinde Dasing müssen die Aktiven Bürger „nachsitzen“. Wie berichtet, sind in der Gemeinde Affing drei Vorschläge für die Kommunalwahl nach einem Ladungsfehler betroffen. Auch die Kreistagsliste der Unabhängigen muss nochmals aufgestellt werden. Gleiches gilt für die Gemeinderatsliste der „Aktiven Bürger“. Die hatte mit Mareike Hartung auch eine Bürgermeisterkandidatin nominiert. Nach Auskunft von Zweiter Bürgermeisterin Anne Glas findet der zweite Termin der Gruppierung am Donnerstag, 9. Januar, 19 Uhr im Bäckerwirt statt.

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