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Aichach-Friedberg: Corona-Infektionen auf Spargelhof: Anwalt des Betriebs nimmt Stellung

Aichach-Friedberg

Corona-Infektionen auf Spargelhof: Anwalt des Betriebs nimmt Stellung

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    Auf einem Spargelhof im Landkreis Aichach-Friedberg sind zwei Saisonarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden.
    Auf einem Spargelhof im Landkreis Aichach-Friedberg sind zwei Saisonarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet worden. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Auf einem Spargelhof im Landkreis Aichach-Friedberg sind zwei Saisonarbeitskräfte positiv auf das Coronavirus getestet worden. Die Zahl blieb nach dem Wochenende bis zum Dienstag unverändert. Rund 50 Kontaktpersonen – ebenfalls Erntehelfer – der beiden Infizierten stehen derzeit unter Quarantäne. Sie sollen im Lauf der Woche getestet werden. Zu Beginn war es dafür laut Gesundheitsamt zu früh, da der Erreger nach so kurzer Zeit noch nicht nachgewiesen werden kann. Im Internet kursiert derweil ein Video, in dem Vorwürfe geäußert werden. Der Jurist des Spargelhofs bezieht dazu Stellung.

    Internetvideo richtet sich an Geschäftsführung des Spargelhofs

    Im Internet kursiert ein Video, in dem ein Vertreter des Vereins „Auch Engel brauchen Schutzengel“ (AEBS) an die Geschäftsführung des Spargelhofs und an die Kommune die Frage richtet, warum sie nicht öffentlich über die Corona-Fälle informierten.

    Der Sprecher, der in dem Video zu sehen ist, bezeichnet sich auf Anfrage unserer Redaktion als Gründer von AEBS. Dabei handle es sich um einen rund 200 Mitglieder zählenden Menschenrechtsverein, der seit 2010 bestehe. Der Verein ist in Saldenburg im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau ansässig. Nach eigenen Angaben arbeitete der Mann früher als Detektiv und ist ehrenamtlich für den Verein tätig. Er wolle durch den Verein unter anderem Kurierfahrer, Bau- oder Saisonarbeiter über ihre Rechte aufklären. Seine Videos beschäftigen sich mit Themen wie Kündigungsschutz, Bezahlung oder Kurzarbeit.

    Aichach-Friedberg: Corona-Infizierte müssen vor Ort in Containern ausharren

    Er vertritt die Ansicht, die Öffentlichkeit habe das Recht zu erfahren, wenn in ihrem Dorf, in ihrer Straße ein Covid-19-Infizierter lebe. Schließlich bestehe möglicherweise eine Ansteckungsgefahr. Dass die Infizierten unter Quarantäne stehen, vor Ort in ihren Containern ausharren müssen, nicht weiterarbeiten und somit nach Überzeugung der Behörden keine Gefahr für andere darstellen, will er nicht als Argument gelten lassen: „Wir dürfen auch nicht schnell über die Autobahn fahren und machen es trotzdem.“

    Dr. Dirk Hermann Voß von der Kanzlei Scheidle & Partner in Augsburg teilte im Auftrag des Spargelhofes mit, dass dieser „die sachgerechte und notwendige Erstinformation der Öffentlichkeit über die Medien dem zuständigen staatlichen Gesundheitsamt überlassen“ habe. „Eine Veröffentlichung von Umständen wie Tests oder Quarantäne, die Rückschlüsse auf Personendaten von Mitarbeitern erlauben, die positiv auf Corona getestet wurden oder sich in Quarantäne befinden, berührt Gesundheitsinformationen [...] und ist abgesehen von strengen Ausnahmefällen nicht erlaubt.“ Solche Informationen würden gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung als besonders sensibel eingestuft.

    Gesundheitsamt: „Kranke zu schützen, ist hohes Rechtsgut“

    Das Gesundheitsamt Aichach-Friedberg veröffentlicht grundsätzlich keine persönlichen Angaben wie Alter, Geschlecht oder Wohnorte von Covid-19-Erkrankten. Man wolle so die Erkrankten und ihre Kontaktpersonen vor Stigmatisierung schützen, begründet das Amt. Auch der Anwalt unterstreicht, es gelte, „einer nicht zu rechtfertigenden Stigmatisierung vorzubeugen“. Wie das Gesundheitsamt ergänzt, hätten solche Informationen keinen Mehrwert für die Bürger.

    Als zu Beginn der Pandemie erste Fälle im Landkreis bekannt wurden, kam diese restriktive Informationspolitik in Teilen der Bevölkerung nicht gut an. Daraufhin machte das Gesundheitsamt ungefähre Angaben zu den Wohnorten der ersten Betroffenen. Doch bald wurden die Fälle im Landkreis mehr, sodass nicht mehr nur vereinzelte Orte betroffen waren. Dr. Friedrich Pürner, Leiter des Gesundheitsamtes, sagt: „Einen Kranken zu schützen, ist ein hohes Rechtsgut. Das aufgrund von Corona in Frage zu stellen, halte ich schon für fraglich.“

    Internetvideo: Nicht getestete Arbeiter im Spargel-Betrieb sind Zeitbombe

    In dem Internetvideo kritisiert der AEBS-Vertreter auch, dass nicht alle Erntehelfer des Betriebs getestet werden: Sie seien „als Zeitbombe zu sehen“. Pürner widerspricht: Zu einer Testung aller Arbeiter bestehe derzeit kein Anlass. „Wenn man viele Personen testet, steigt natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass man Positive findet.“ Das sei aber unabhängig von der Art des Betriebes so. Die Kontaktpersonen der auf dem Hof Infizierten stünden unter Quarantäne. Weitere Kontaktpersonen gebe es nach derzeitigen Erkenntnissen nicht. Ebenso spreche nichts dagegen, dass der Betrieb weiterlaufe: Die Geschäftsführung sei sehr zugänglich und setze alle Empfehlungen des Gesundheitsamtes um, so Pürner. (mit ull)

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