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Bauleitplanung: Windkraft ist vorerst kein Thema mehr

Bauleitplanung

Windkraft ist vorerst kein Thema mehr

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    Das Thema Windkraft ist in Aichach vorerst vom Tisch.
    Das Thema Windkraft ist in Aichach vorerst vom Tisch.

    Ein 241 Meter hohes Windrad wollte die sächsische Firma Uka Meißen im Allenberger Forst zwischen den Aichacher Stadtteilen Untergriesbach, Untermauerbach und Oberwittelsbach bauen. 2019 stellte der Aichacher Stadtrat deshalb mit einem Bebauungsplan und einer Veränderungssperre sicher, dass dort nur Windräder gebaut werden können, die die bayernweit geltende 10-H-Regelung einhalten (wir berichteten mehrmals). Nach dieser muss ein

    Im Juni stand das Thema schon einmal auf der Tagesordnung des Stadtrats. Damals war das Thema kurzfristig abgesetzt worden. Vor einer Entscheidung wollte Bürgermeister Klaus Habermann Bedenken, die der Verein „Schutz unserer Wittelsbacher Heimat“ offensichtlich hatte, ausräumen. Er befürchtete offenbar, dass sich mit der Aufhebung wieder ein Türchen für Windräder in dem Bereich öffnen könnte. Wie Habermann nun im Stadtrat berichtete, fand zwischenzeitlich ein Gespräch mit Vertretern des Vereins, der gegen die Windräder ist, und dessen Fachanwalt statt. Die Irritationen seien nun ausgeräumt, sagte er. Der Fachanwalt der Initiative habe sich der Sichtweise der Stadt angeschlossen.

    Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) blieb dagegen bei ihrer Meinung: Man solle die Veränderungssperre, die bis Mai 2021 gelten würde, ablaufen lassen und erst dann den Bebauungsplan aufheben. Dagegen spricht laut Verwaltung, dass man den Bebauungsplan nicht so lange untätig liegen lassen könne, ohne sich dem Verdacht einer Verhinderungsplanung auszusetzen. Dann würden Kosten in Höhe von rund 70000 Euro fällig für dann anstehende Untersuchungen. Dazu kommt, dass nach Auskunft des Fachanwalts der Stadt dann keine weitere Veränderungssperre für dieses Gebiet möglich wäre. „Dieses Werkzeug wäre dann verbraucht“, so Habermann. Wird die Veränderungssperre jetzt aufgehoben, habe man noch die restliche Laufzeit sozusagen „in Reserve“.

    Derzeit bestehe keine Gefahr, dass ein Windrad genehmigt werden könnte, sagte Bürgermeister Klaus Habermann. „10-H gilt.“ Aufgehoben werden könnte diese Regelung nur mit einem Gesetzgebungsverfahren und somit einem gewissen Vorlauf. Sollte ein neuer Bauantrag kommen, könne man erneut einen Bebauungsplan aufstellen und eine Veränderungssperre erlassen. Der Stadtrat beschloss mit 21:7 Stimmen, den Bebauungsplan und die Veränderungssperre aufzuheben. Dagegen stimmten die Vertreter der FWG (Manfred Huber fehlte entschuldigt), des BZA und der CWG.

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