Nach den diskussionsreichen ersten Gemeinderatssitzungen des Jahres war Baars Bürgermeister Roman Pekis sichtlich überrascht, die öffentliche Sitzung am Donnerstagabend bereits nach einer guten halben Stunde beenden zu können. Einstimmig fielen unter anderem die Entscheidungen, die die Mini-Kita betreffen. Sie soll im März eröffnen. Im Gemeinderat ging es unter anderem um die Öffnungszeiten und die Gebühren.
Die Betreuungseinrichtung wird montags bis freitags von 7 bis 14.30 Uhr geöffnet sein; ein warmes Mittagessen wird angeboten. Die Gebühren für die Kinderkrippe wurden gestaffelt festgelegt: Vier Stunden Betreuung pro Tag kosten 130 Euro monatlich, vier bis fünf Stunden kosten 143 Euro, fünf bis sechs Stunden 156 Euro, sechs bis sieben Stunden 169 Euro, sieben bis acht Stunden 182 Euro, acht bis neun Stunden 195 Euro und neun bis zehn Stunden würden 208 Euro kosten.
Mittagessen in Baarer Mini-Kita wird zum Selbstkostenpreis angeboten
Hinzu kommen zehn Euro für die erste Anmeldung, gegebenenfalls zehn Euro Bearbeitungsgebühr, falls eine Umbuchung gewünscht ist, und zehn Euro pro Viertelstunde, wenn die Buchungszeit überzogen wird. Das Mittagessen wird zum Selbstkostenpreis angeboten.
Punktuell merkten die Räte an, was ihnen mit Blick auf die Satzung und die Kalkulation wichtig ist. Michael Helfer betonte, dass das Mittagessen ohne Kosten für die Gemeinde angeboten werden müsse. Mit einem Lachen des Gremiums wurde seine nicht ganz ernst gemeinte „Scherzfrage“ quittiert, ob die Gebühren ausreichend hoch seien. Pekis erklärte: „Um kostendeckend zu sein, müssten dort ganz andere Beträge stehen. Bei einer Krippe kann man nicht sparen. Eine Krippe kostet Geld.“
Öffnungszeiten der Baarer Mini-Kita sollen ein Probelauf sein
Doris Niklas betonte, man liege mit den kalkulierten Gebühren in der Mitte der umliegenden Gemeinden. Zudem sei die Kalkulation „nachvollziehbar“. Die Mindestbuchung von vier Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche sei bindend, ergänzte Peter Fesenmeir von der Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes. Er verwies auf das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Demnach sei eine Splittung der Betreuungszeiten, nach der Gemeinderätin Andrea Winter fragte, nur in diesem Rahmen möglich.
Zu den Öffnungszeiten merkte Florian Beutlrock an, dass sie als Probelauf verstanden werden müssten. Wenn sie nicht passten, müsse nochmal nachjustiert werden.
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