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Drei Windräder bei Baar genehmigt
![Der Abstand zum Windrad soll der zehnfachen Höhe entsprechen. Es gibt aber Ausnahmen. Der Abstand zum Windrad soll der zehnfachen Höhe entsprechen. Es gibt aber Ausnahmen.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674144167-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Das Landratsamt Donau-Ries hat Anlagen zwischen Holzheim und Baar genehmigt. Und das, obwohl die neue 10-H-Regelung nicht erfüllt wird.
Holzheims Bürgermeister Robert Ruttmann war, wie er sagt, Anfang der Woche von der Entscheidung überrascht worden. Bei dem Gespräch des Gemeindeoberhauptes mit dem Donau-Rieser Landrat Stefan Rößle und Baujurist Dr. Jörg Singer könnte es Anfang der Woche durchaus laut geworden sein, denn Ruttmann stößt, wie er in einer Pressemitteilung erklärte, die Genehmigung „bitter“ auf.
Deshalb erklärte Landrat Rößle auch in einer eilends einberufenen Pressekonferenz, dass er sich einerseits freue, dass „endlich mal drei Windräder zum Laufen kommen“, andererseits aber bedauere, dass mit der Kommune darüber „kein Einvernehmen“ herrsche.
Es sei, so der Landkreis-Chef, „in diesem Fall Eile zur Genehmigung“ geboten gewesen, weil am Freitag die vom Landtag beschlossene Abstandsregelung, die sogenannte 10-H-Regelung, in Kraft tritt „und die Windräder dann nicht mehr zu verwirklichen gewesen wären“.
Das Projekt an sich, ist nicht neu. Die Gemeinde Holheim hatte in ihrem Flächennutzungsplan 2011 eine Konzentrationsfläche für Windräder ausgewiesen, dann aber offenbar ihre Meinung geändert. Zuletzt habe sich der Gemeinderat deshalb, wie Rößle es interpretierte, „gegen das Vorhaben des Investors mit Namen Windpark Riedheim“ ausgesprochen. „Ich habe für die Verärgerung in Holzheim Verständnis“, erklärte Rößle, verwies aber auch auf die noch geltende Rechtslage.
„Wir haben die Fläche seinerzeit vorsorglich ausgewiesen“, ließ Bürgermeister Robert Ruttmann mitteilen, „da die Staatsregierung zu jener Zeit von gewünschten 1500 Windrädern in Bayern sprach.“
Im März sei er dann, so der Gemeindechef, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Augsburg bei einer Tagung in Nürnberg gewesen. Dort habe Finanzminister Markus Söder deutlich erklärt, dass alle Anträge, „die bis zum 3. Februar 2014 eingereicht werden, genehmigungsfähig sind“. Wer danach ein Gesuch zum Bau von Windrädern stelle, unterliege dem „Bürgerkonsens“.
Wie Landrat Rößle bestätigte, habe die Firma Vensol als Betreiber ihren Antrag zum Bau von drei Windrädern zwischen Holzheim und Riedheim erst am 6. Februar 2014 eingereicht, also eigentlich drei Tage zu spät. Die Unterlagen seien zudem unvollständig gewesen. Für ihn sei klar gewesen, so Ruttmann, „dass der Genehmigungsbescheid nur in Konsens mit den Bürgern erlassen werden kann“. Der Gemeinderat habe deshalb beschlossen, nicht zuzustimmen. Erst nach der Gesetzesänderung hätte man über das weitere Vorgehen reden wollen.
Rathauschef Ruttmann ist dann Anfang der Woche wohl aus allen Wolken gefallen, dass das neue Gesetz mit dem Stichtag 4. Februar noch nicht in Kraft sei, somit die 10-H-Regelung noch nicht gelte. „Ich fühle mich überrumpelt“, ärgert sich Ruttmann. Er spricht von einem „Schnellschuss der Behörde“, weil seiner Gemeinde keine Anhörungsfrist gewährt worden sei. Nicht einmal seinen Gemeinderat habe er über die aktuelle Situation informieren können.
Landrat Rößle gestern: „Auch die Regierung von Schwaben hat uns auf drohende hohe Schadensersatzzahlungen für den Fall hingewiesen, dass die Windräder nicht mehr unter Geltung der alten Rechtslage genehmigt werden.“ Der Fall, wohl einmalig in Bayern, zeigt nach Ansicht des Landkreis-Chefs, „wie schwierig die Energiewende ist“. Die Betreiberfirma habe keinerlei Druck ausgeübt, die Genehmigungsunterlagen gestern aber direkt abholen lassen.
Einen Kommentar dazu und wie es um die geplanten Windräder am Baarer Berg steht, lesen Sie in den Aichacher Nachrichten (Samstagsausgabe).
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