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Amtsgericht Aichach: Autofahrer geht Feuerwehrler bei Kühbach an die Gurgel

Amtsgericht Aichach

Autofahrer geht Feuerwehrler bei Kühbach an die Gurgel

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    Ein Autofahrer ist einem Feuerwehrmann an die Gurgel gegangen. (Symbolfoto
    Ein Autofahrer ist einem Feuerwehrmann an die Gurgel gegangen. (Symbolfoto Foto: Alexander Kaya

    Ziemlich geschockt war ein 47-jähriger Feuerwehrmann, als ihm im August vergangenen Jahres ein Autofahrer an die Gurgel ging. Der Ehrenamtliche hatte nach einem Unfall auf der Bundesstraße 300 den Verkehr auf der Umleitungsstrecke durch den Kreisverkehr in Kühbach geregelt. Der 57-jährige Autofahrer aus Schrobenhausen reagierte sauer und drohte sogar, den Hund auf ihn zu hetzen, als der Feuerwehrmann ihn davon abhalten wollte, eine Abkürzung zu nehmen. Gegen einen Strafbefehl über 2400 Euro (60 Tagessätze á 40 Euro) wegen Nötigung legte der 57-jährige Berufskraftfahrer Einspruch ein.

    Der Feuerwehrmann ist auch heute noch fassungslos

    Die Fassungslosigkeit des Feuerwehrmannes ist auch neun Monate nach dem Vorfall noch zu spüren. In 30 Jahren bei der

    Er hatte an dem Tag im August eigentlich Urlaub, als gegen 7.30 Uhr morgens der Alarm losging. Ein Lastwagen war auf dem Parkplatz an der B300 gegen einen Baum gefahren und der Fahrer eingeklemmt. Die Kühbacher Feuerwehr leitete den Verkehr aus Richtung Schrobenhausen kommend von der B300 ab und durch den Kreisverkehr Richtung Inchenhofen.

    Zusammen mit einem Feuerwehrkollegen leitete der 47-Jährige den Verkehr in die entsprechende Abfahrt im Kreisverkehr. Das Auto des Schrobenhauseners scherte jedoch aus und fuhr im Kreisverkehr weiter.

    Der Angeklagte spricht von einem Schlag mit der Kelle aufs Auto

    Das gab der Angeklagte auch zu. Die Umleitung sei für ihn nicht ersichtlich gewesen, sagte er aus. Deshalb wollte er am Sportpark vorbei die alte B300 nehmen und bei Unterwittelsbach wieder auf die Bundesstraße auffahren. Was dann passierte, schildert der 57-Jährige so: „In dem Moment, als ich bei der zweiten Ausfahrt vorbei war, drehte sich der Feuerwehrmann um und schlug mir in der Drehung mit der Kelle auf das Auto.“

    Von „Antippen mit der Kelle“ sprach der Feuerwehrmann. Als der Schrobenhausener ein paar Meter weiter anhielt, wollte der Feuerwehrmann ihm sagen, dass die Straße gesperrt sei. Dazu kam er jedoch gar nicht mehr. Der 47-Jährige zum weiteren Ablauf: „Er ist ausgestiegen und hat mich am Kragen der Uniform gepackt.“ Total perplex sei er deswegen momentan gewesen.

    Als beängstigend beschrieb er die Situation, als der aggressive Autofahrer ihn nicht nur anbrüllte, sondern auch drohte, seinen Hund auf ihn zu hetzen. „Der Hund hat hinten im Wagen ganz schön Rabatz gemacht“, erinnerte sich der 47-Jährige.

    Auch ein Transporterfahrer hört die Drohung

    Die Drohung des Schrobenhauseners hörte auch ein 45-jähriger Fahrer eines Transporters. Er war ausgestiegen, weil er mitbekommen hatte, dass der Floriansjünger in Schwierigkeiten steckte.

    Der Angeklagte sagte dagegen aus, dass er den Feuerwehrmann nur an der Schulter gepackt und umgedreht habe, weil er seinen Namen wissen wollte. Schließlich sei sein Auto von der Kelle beschädigt worden. Er schätze grundsätzlich die Arbeit der Feuerwehr, betonte er.

    Für den Angeklagten sprach aus Sicht von Staatsanwalt Burghard Weiß höchstens, dass er keine Vorstrafen hat. Zu seinen Lasten wertete er, dass der 57-Jährige seinen Aggressionen freien Lauf gelassen und einen Feuerwehrmann im Dienst angegriffen hatte. Weiß plädierte für eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 50 Euro (4500 Euro) sowie ein zweimonatiges Fahrverbot.

    Der Verteidiger führt die schnelle Erregbarkeit des Mannes auf Tabletten zurück

    Verteidiger Walter Hornung wies darauf hin, dass die schnelle Erregbarkeit seines Mandanten von den Tabletten komme, die er nehmen musste. Er stellte die Strafe ins Ermessen des Gerichtes.

    Richter Walter Hell verurteilte den Angeklagten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 50 Euro (3000 Euro) und einem zweimonatigen Fahrverbot. „Das geht eindeutig zu weit“, sagte er zum aggressiven Auftritt des Angeklagten gegenüber dem Feuerwehrmann.

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