In einer Zwickmühle sahen sich die Aichacher Stadträte: Ihnen lag ein Bauantrag der Aktienmühle Aichach vor. Für den wäre allerdings eine Befreiung vom soeben in einem äußerst langwierigen Verfahren aufgestellten Bebauungsplan Nr. 56 notwendig. Einerseits wolle man dem Traditionsbetrieb, der vor allem für die Landwirte in der Region enorm wichtig ist, helfen. Andererseits fürchtete man, mit einer Befreiung den eigenen Bebauungsplan zu torpedieren: Gegen diesen läuft eine Normenkontrollklage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.
Stadtrat