In der Regel müssen die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde ihren Gehweg kehren und im Winter räumen. Im Aindlinger Marktgemeinderat wurde jetzt darüber diskutiert, ob bei Straßen ohne vorhandenen Gehweg von der Reinigungs- und Sicherungspflicht abgesehen werden soll. Bisher gilt die Pflicht dort auf einer Breite von einem Meter. Johannes Schön vom Ordnungsamt hatte die Änderung zur Debatte gestellt.
Aindling