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Aindling: Aindling will jetzt doch keine eigene Satzung für Abstandsflächen

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Aindling will jetzt doch keine eigene Satzung für Abstandsflächen

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    Im Frühjahr 2018 begannen die Erschließungsarbeiten für das neue Baugebiet Am Schüsselhauser Feld in Aindling mit 35 Bauplätzen. Die Novelle der Bayerischen Bauordnung könnte auf fünf der noch unbebauten Grundstücke Auswirkungen haben.
    Im Frühjahr 2018 begannen die Erschließungsarbeiten für das neue Baugebiet Am Schüsselhauser Feld in Aindling mit 35 Bauplätzen. Die Novelle der Bayerischen Bauordnung könnte auf fünf der noch unbebauten Grundstücke Auswirkungen haben. Foto: Johann Eibl (Archiv)

    Wie nah soll ein neues Gebäude im Markt Aindling an seine Nachbarn heranrücken dürfen? Im Februar ist die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten. Diese sieht deutlich geringere Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken vor. Da die Aindlinger Gemeinderäte verhindern wollten, dass künftig zu dicht aufeinander gebaut wird, wollten sie eine eigene Satzung zum Abstandsflächenrecht erlassen. Jetzt entschieden sich die Gemeinderäte aber wieder um.

    Beate Pußl ist Leiterin des Bauamts der Verwaltungsgemeinschaft Aindling. Sie erläuterte dem Marktgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, warum das Bauamt dringend vom Erlass einer eigenen Satzung und auch von der vorübergehenden Übernahme der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerischen Städtetags abrät. Dem Gremium seien bei seiner ersten Beratung offenbar "wichtige Kriterien nicht vollständig bewusst" gewesen, heißt es in den Sitzungsunterlagen.

    Gemeinde kann Novelle nicht aushebeln

    Pußl verdeutlichte, dass die Novelle der Bayerischen Bauordnung in jedem Fall Gültigkeit hat, auch dann wenn die Gemeinde eine eigene Satzung erlässt. In einer Satzung kann die Gemeinde zwar eigene Faktoren für die Abstandsberechnung festlegen, nicht aber die Art der Berechnung ändern. Das kann laut Pußl dazu führen, dass die Kombination aus neuem Recht und Satzung, insbesondere allgemeine Mustersatzung, zu deutlich höheren Abstandsflächen führt als früher. Etliche Häuser, vor allem Doppel- und Reihenhäuser, könnten dann nicht mehr gebaut werden.

    Bisher galt, vereinfacht dargestellt: Die Abstandsfläche ist gleich der Höhe des Hauses (Faktor 1), wobei ein Mindestabstand von drei Metern immer gewahrt bleiben muss. Seit Februar reicht es aus, das 0,4-Fache der Gebäudehöhe vom Nachbarn wegzubleiben (Faktor 0,4). Bei einem Acht-Meter-Haus genügt jetzt ein Abstand von 3,20 Meter statt acht Metern. Stärker in die Berechnung mit einbezogen werden jetzt allerdings die Giebel.

    Jede Aindlinger Straße müsste begutachtet werden

    Wie die Bauamtsleiterin weiter ausführte, ist der Gesetzgeber der Meinung, dass die Wohnqualität durch die geringeren Abstandsflächen nicht beeinträchtigt ist. Daher kann die Gemeinde dieses Argument für eine eigene Satzung nicht ins Feld führen. Eine Satzung könne nur aus Gründen des Ortsbildes erlassen werden. Deshalb müssten die Gemeinderäte jeden Ortsteil und jede Straße einzeln bewerten. Zudem bedeute eine eigene Satzung eine erhebliche Mehrarbeit für die Verwaltung, weil sie selbst für die Überprüfung der Einhaltung zuständig sei. "Der Personalaufwand würde deutlich größer", so Pußl.

    Der große Vorteil der Novelle sei, dass kleinere Grundstücke besser bebaut werden können und dass die Innenraumverdichtung erleichtert wird. Trotzdem müsse die Gemeinde nicht befürchten, dass zu groß und zu dicht gebaut werde, zumal Aindling von der Verkehrsanbindung her keinen großen Pendler-Zuzug zu erwarten habe. Die Gemeinde kann die Abstände weiterhin durch Baugrenzen, Baulinien und Baufenster beeinflussen. Pußl riet den Ratsmitgliedern, erst einmal abzuwarten und zu beobachten, welche Anträge kommen. Eine eigene Satzung könne die Gemeinde auch später noch jederzeit erlassen.

    Schlimmere Auswirkungen befürchtet

    Diese Vorgehensweise stieß auf viel Zustimmung. Bürgermeisterin Gertrud Hitzler erklärte, dass die Auswirkungen der Novelle vermutlich nicht so gravierend seien wie die Gemeinderäte anfangs dachten. Das hatte Pußl anhand einiger Beispiele dargestellt. So könnte etwa beim Baugebiet Am Schüsselhauser Feld nur auf fünf noch unbebauten Grundstücken näher an den Nachbarn herangerückt werden.

    Auch Michael Balleis sprach sich gegen eine eigene Satzung aus, allein schon um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Für ihn überwiege der Vorteil der leichteren Nachverdichtung. Das sah auch Peter Reich so. Denn jetzt könnte ein "Jüngling" ein tolles Haus in den Garten bauen.

    Ein Gemeinderat stimmt nicht zu

    Auch Isidor Held begrüßt die Handhabe des Staates, dichter zu bauen. "Das bringt uns nicht um", sagte er. Etwas anders sah das Karl Gamperl, der Bauamtsleiter der VG Dasing ist. Er ist der Ansicht, dass auf dem Land schon noch etwas mehr Patz verbraucht werden könne und größere Abstandsflächen möglich sein sollten. Er hätte sich deshalb mit einer Satzung mit eigenen Faktoren (zweimal 0,4 und zweimal 0,7) anfreunden können. Michael Schoder widersprach ihm aber vehement: "Wir haben hier kein Privileg, dass wir mehr Land verbrauchen dürfen."

    Letztlich stimmten alle Ratsmitglieder bis auf Karl Gamperl dafür, vorerst keine eigene Satzung zu erlassen.

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