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Aichach: Aichach will die Hundesteuer anheben

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Aichach will die Hundesteuer anheben

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    Wer in Aichach einen Hund hat, soll ab Januar mehr Hundesteuer bezahlen.
    Wer in Aichach einen Hund hat, soll ab Januar mehr Hundesteuer bezahlen. Foto: Insa Kohler, dpa (Symbolfoto)

    Hundehalter in der Stadt Aichach müssen wohl bald für ihre Lieblinge tiefer in die Tasche greifen. Der Finanzausschuss hat am Montagabend dafür plädiert, die Hundesteuer zu erhöhen. Vorausgesetzt, der Stadtrat beschließt die empfohlene Erhöhung, dann sind ab Januar 50 Euro im Jahr fällig. Derzeit sind es 30 Euro.

    Anlass für die Diskussion war, dass das bayerische Innenministerium die Mustersatzung überarbeitet hatte. In diesem Zuge schlug Wilhelm Rottenkolber vor, auch die seit fast 30 Jahren unveränderten Steuersätze zu überdenken. Er schlug eine Erhöhung auf 40 Euro vor, für Kampfhunde auf 650 Euro (bisher 600 Euro).

    Geplante Erhöhung der Hundesteuer zu gering

    Während Brigitte Neumaier (SPD) zunächst die moderate Erhöhung auf 40 Euro befürwortete, war Hermann Langer (CSU) die Erhöhung um zehn Euro zu gering. Die Stadt habe mittlerweile eine ganze Reihe von Hundetoiletten aufgestellt, die Aufwand verursachen, argumentierte er. Er schlug 50 Euro vor. Das sei ein Betrag, mit dem sicher jeder leben könne, fand er. Mit 10:1 Stimmen - dagegen war Erich Echter (Christliche Wählergemeinschaft) - wurde die Erhöhung auf 50 Euro befürwortet.

    Wie eine Auflistung zeigt, die Rottenkolber vorlegte, liegt Aichach damit noch im Rahmen. In Friedberg zahlen Hundehalter 72 Euro, in Dachau und Altomünster 60 Euro. 50 Euro sind es in Baar, Aindling und Hilgertshausen/Tandern, 35 in Affing. In Schrobenhausen, Obergriesbach, Dasing und Kühbach und Schiltberg sind es 30 Euro, in Sielenbach sogar nur 25 Euro. In Sielenbach und Dasing wird die Satzung aber derzeit geändert.

    Haltung von Kampfhunden wird teurer

    Mehr zahlen müsste ab Januar in Aichach auch, wer einen Kampfhund der Kategorie 1 hält. Statt wie bisher 600 Euro sind ab Januar 850 Euro fällig, so die einstimmige Empfehlung des Finanzausschusses. Ein solches Tier sei in Aichach derzeit aber nicht angemeldet, berichtete Kämmerer Wilhelm Rottenkolber. Bei der Stadt sind neun Kampfhunde der Kategorie 2 mit einem sogenannten Negativzeugnis bekannt.

    Welcher Hund gilt als Kampfhund?

    Kampfhund der Kategorie 1

    Als Kampfhund der Kategorie 1 gelten Hunde bestimmter Rassen, bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ausgegangen wird, und zwar unwiderlegbar. Das sind Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu sowie Kreuzungen mit diesen Rassen. Wer einen solchen Hund halten will, braucht dazu die Genehmigung seiner Gemeinde. Sie wird aber nur unter strengen Voraussetzungen erteilt.

    Kampfhund der Kategorie 2

    Als Kampfhund der Kategorie 2 gelten Hunde, bei denen eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren vermutet wird. Das betrifft die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquín und Rottweiler. Sie gelten dann nicht als Kampfhunde, wenn im Einzelfall ein Sachverständiger mit einem Gutachten nachweist, dass das Tier keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. In diesem Fall wird ein sogenanntes Negativzeugnis erteilt.

    Einzelfälle

    Ergänzend zu der rassespezifischen Einstufung kann im Einzelfall ein Hund aufgrund seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit als ''Kampfhund'" eingestuft werden.

    Quelle: Bayerisches Ministerium Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

    Insgesamt sind in Aichach derzeit 1081 Hunde angemeldet. Die Hundesteuer bringt rund 31.000 Euro in die Stadtkasse.

    Hunde aus dem Tierheim im ersten Jahr steuerfrei

    Durch die Anpassung an die Mustersatzung gibt es weitere geringfügige Änderungen, zum Beispiel bei der Steuerfreiheit. Die gilt zum Beispiel für Hunde, die allein zu Erwerbszwecken gehalten werden, zum Beispiel in Tierhandlungen. In Aichach trifft das laut Rottenkolber allerdings auf niemanden zu.

    Beibehalten will die Stadt, dass für Hunde nicht nur in Einöden, also einzelnen Anwesen, sondern auch in Weilern, die aus mehreren Häusern bestehen, ein ermäßigter Steuersatz gilt. Die Mustersatzung hätte Weiler gestrichen. Die Abgrenzung sei allerdings schwierig, so Rottenkolber. Der Ausschuss sah das ebenso. Hunde aus Tierheimen sollen im ersten Jahr steuerfrei sein, war sich der Ausschuss einig.

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