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Aichach: Zwei Fahrer sollen sich an Ware eines Discounters vergriffen haben

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Zwei Fahrer sollen sich an Ware eines Discounters vergriffen haben

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    Unterschiedlichste Waren eines Discounters sollen zwei Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg unterschlagen haben.
    Unterschiedlichste Waren eines Discounters sollen zwei Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg unterschlagen haben. Foto: Volker Klüpfel (Symbolbild)

    Steaks, Kuchen, Obst oder Energydrinks – zwei 37 und 50 Jahre alte Fahrer aus dem nördlichen Landkreis, die Ware vom Zentrallager eines Discounters an die Filialen lieferten, vergriffen sich scheinbar am Eigentum ihres Auftraggebers. 20 Mal sollen sie innerhalb von rund neun Wochen Waren im Wert von insgesamt fast 2000 Euro vom Lastwagen in ihre Privatautos verladen haben. Gegen den Strafbefehl, der für die beiden wegen Unterschlagung Bewährungsstrafen und eine Geldstrafe in Höhe von je 3000 Euro vorsah, legten sie Einspruch ein. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Aichach schwiegen sie.

    Die vielen Reklamationen von Filialen machten den Logistikleiter stutzig. Vor allem, weil es immer die gleichen Filialen im Landkreis waren, die fehlende Ware reklamierten. Ein Abgleich im Computer ergab laut dem 41-Jährigen, dass alles ordnungsgemäß angeliefert, es in der Filiale aber nie verkauft worden war. Damit stand für den Logistikleiter fest: „Sie haben die Ware nie wirklich bekommen.“ Vor dem Amtsgericht beschrieb er, wie er überprüfte, wo der Fehler lag.

    GPS-Daten weisen auf ungewöhnliche Stopps der Fahrer hin

    Im Zentrallager kontrollierte ein zweiter Mitarbeiter die Anzahl der verladenen Kartons, die an diese bestimmten Filialen ging. Auch da war alles in Ordnung. In einem dritten Schritt sah sich der Logistikleiter dann die Dienstpläne der Fahrer an. Dabei stellte er fest, dass es immer nach Touren der beiden Angeklagten zu den Reklamationen kam. Der 41-Jährige sah sich die Auswertung der GPS-Daten für die Fahrten genauer an. Dabei stellte er nach eigener Aussage fest, dass die Fahrer immer kurz vor dem letzten Stopp eine kurze Pause auf einem Parkplatz oder an einer Tankstelle machten. „Das war ungewöhnlich, weil er keine Pause machen musste und außerdem kurz vor dem Feierabend stand.“

    Das kam dem Logistikleiter komisch vor und so legte er sich auf einem Parkplatz auf die Lauer. Vor Gericht sagte er aus, dass er sah, wie der 50-Jährige mit dem Lastwagen auf den Parkplatz fuhr: „Er hat sich mit jemandem getroffen.“ Wer das war, konnte der Logistikleiter nicht erkennen, notierte sich aber das Kennzeichen des Autos. So kam er auf den 37-jährigen Angeklagten, der ebenfalls Ware für den Discounter ausfuhr.

    Mitarbeiter erwischen die beiden inflagranti beim Umladen

    Mitte Dezember folgten zwei Mitarbeiter des Discounters dem 50-Jährigen auf seiner Tour. Sie sagten beide aus, dass er auf dem Rückweg zum Lager „auf einer Straße fuhr, die ungewöhnlich war“. Auf einem kleinen Parkplatz hielt der Angeklagte mit seinem Lastwagen an. Der 37-Jährige stand schon mit seinem Auto dort. Die beiden Zeugen sahen, wie die Männer zwischen dem Lastwagen und dem Auto hin und her liefen. Im Kofferraum des 37-Jährigen fanden sie unter anderem Kartoffeln, Äpfel, Fleisch, Lachs und Yoghurt.

    Er sei „sichtlich geschockt gewesen“, als sie auf dem Parkplatz auftauchten, sagte einer der Zeugen aus. Zuerst habe der 37-Jährige sich geweigert, den Kofferraum zu öffnen. Dann hatte er ihnen im Laufe der Diskussion Geld angeboten, wenn sie die Sache vergessen würden. Es sei nur zwei oder drei Mal vorgekommen, dass er Waren unterschlagen habe, soll der 37-Jährige laut einem Zeugen dabei gesagt haben.

    Discounter geht von Gesamtschaden von 1830 Euro aus

    Der Discounter geht nach Auswertung von Arbeitszetteln, Ladenachweisen, Dienst- und Tourenplänen sowie den GPS-Ausdrucken davon aus, dass die beiden in 20 Fällen Waren vom Lastwagen in ihre Privatwägen umgeladen haben. Gesamtschaden: 1830 Euro. Der Sachbearbeiter der Polizei Aichach, der die Unterlagen überprüfte, sagte aus, dass Treffen zwischen den beiden Angeklagten von den Dienstzeiten her theoretisch möglich gewesen seien. „Ob praktisch auch, ließ sich nicht nachvollziehen.“

    Das versucht nun das Gericht herauszufinden, das für jeden der 20 angeklagten Fälle zusammen mit dem Logistikleiter die Auswertung der Unterlagen durchgeht. Dafür ist ein Fortsetzungstermin Mitte Mai angesetzt.

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