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Aichach: Weitere 38 Wohnungen entstehen im Wohnpark in der Sudetenstraße

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Weitere 38 Wohnungen entstehen im Wohnpark in der Sudetenstraße

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    So soll das erste Gebäude im Wohnpark Sudetenstraße aussehen, das Anfang 2022 bezugsfertig sein soll. Im Bauausschuss ging es jetzt bereits um das dritte Gebäude.
    So soll das erste Gebäude im Wohnpark Sudetenstraße aussehen, das Anfang 2022 bezugsfertig sein soll. Im Bauausschuss ging es jetzt bereits um das dritte Gebäude. Foto: Architekturbüro Springer (Visualisierung)

    Der Wohnpark Sudetenstraße wächst. In insgesamt vier Gebäuden zwischen der Sudetenstraße, dem St.-Helena-Weg und dem Einkaufsmarkt Hit an der Franz-Beck-Straße entstehen bekanntlich insgesamt fast 130 Wohnungen. Das erste Gebäude, in dem auch Gewerbeflächen vorgesehen sind, ist derzeit im Bau. Es soll Anfang 2022 bezugsfertig sein. Im November 2020 lag im Aichacher Bauausschuss der Bauantrag für das zweite Gebäude vor, jetzt ist der Bauantrag für das dritte Haus gestellt.

    Das dritte Gebäude ist wie die übrigen viergeschossig und umfasst 35 Wohnungen und eine Tiefgarage. Wie Ulrich Egger vom Bauamt informierte, muss der geplante Parkplatz ebenso wie die Verbindungsstraße zwischen Sudetenstraße und Franz-Beck-Straße fertig sein, wenn die Nutzung des ersten Gebäudes aufgenommen wird, also Anfang 2022.

    Baugenossenschaft treibt in Aichach sozialen Wohnungsbau voran

    Baugenossenschaft baut: Die Baugenossenschaft will in Aichach nördlich der Oskar-von-Miller-Straße eine Wohnanlage mit 15 bis 18 Wohnungen als sozialen Wohnungsbau schaffen. Gebaut werden sollen zwei dreistöckige Gebäude, verbunden durch eine Erschließungsspange. Dazu lag nun eine geänderte Planung vor. Das Wasserwirtschaftsamt hatte Bedenken wegen der Stellplätze, die im Überschwemmungsgebiet liegen würden. Deshalb wird für die Stellplätze nun ein aufgeständertes Parkdeck gebaut. Der Bereich unterhalb wird abgegraben, um verloren gegangenen Retentionsraum auszugleichen. Der Bauausschuss hatte keine Einwände.

    Verzicht auf Kellerwohnung: Ebenfalls an der Oskar-von-Miller-Straße soll ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen entstehen. Im Dezember hatte der Bauausschuss das Vorhaben wegen einer geplanten Kellerwohnung abgelehnt. Über den nötigen Lichtschacht könnte bei Starkregen Wasser in die Wohnung laufen, war die Befürchtung. Im aktuellen Bauantrag ist im Keller keine Wohnung mehr vorgesehen. Der Bauausschuss stimmte zu.

    Doppelhaus ist zu hoch: Zu hoch ist laut Bauamt ein Doppelhaus mit drei Vollgeschossen und Flachdach, das in Untergriesbach nahe der Weiherstraße gebaut werden sollte. In der näheren Umgebung gebe es kein Gebäude, das in der Höhe vergleichbar sei, sagte Ulrich Egger. Das Flachdach, das in der geplanten Ortsrandlage im Ausschuss wenig Begeisterung auslöste, wäre planungsrechtlich zulässig, beantwortete Ulrich Egger eine Frage. Das Ortsbild würde durch die höhenmäßige Staffelung zum Ortsrand hin beeinträchtigt werden, so Egger. Er sprach von "bodenrechtlichen Spannungen". Mit 10:0 verweigerte der Bauausschuss sein Einverständnis.

    Tattoo-Studio in Wohnung: Als Tattoo-Studio soll künftig eine Erdgeschosswohnung an der Schrobenhausener Straße genutzt werden. An dem Gebäude sollen außerdem im Obergeschoss und im Dachgeschoss auf der nördliche Gebäudeseite Balkone angebaut werden. Dagegen hatte der Bauausschuss keine Einwände. Wegen der neuen Nutzung sind aber zwei zusätzliche Stellplätze nötig. Die darf der Bauherr ablösen, weil er sie auf seinem Grundstück nicht unterbringen kann. Die Höhe ist noch offen: Die Stellplatzsatzung wird derzeit überarbeitet.

    In Aichach gibt es Betreuung für Menschen mit Behinderung

    Tageseinrichtung in Wohnhaus: Als Tageseinrichtung für Menschen mit Behinderung soll künftig ein Einfamilienhaus an der Acherstraße in Aichach genutzt werden. Maximal neun Personen sollen dort tagsüber betreut werden. Der Bauausschuss hatte keinerlei Einwände.

    Büro statt Laden: Als Büro wird ein Laden an der Werlbergerstraße genutzt. Dort ist der Wittelsbacher-Land-Verein bereits eingezogen. Das veranlasste Josef Dußmann (CSU) zur Nachfrage, ob so etwas nicht vorher genehmigt werden müsste. Ähnlich sei der Fall bei einer Tektur für ein Gebäude an der Bahnhofstraße. Da sei die Änderung auch schon vollzogen gewesen, bevor sie beantragt wurde. Ulrich Egger vom Bauamt meinte, viele wüssten nicht, dass eine Nutzungsänderung beantragt werden muss. Georg Robert Jung (FWG) fand, es "gehört eigentlich zum guten Ton", so etwas vorher zu beantragen. Genau genommen sei so etwas ein "Schwarzbau", solange es keine Genehmigung gibt.

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